C II 1, Nr. 922 Ratsurteil in einem Rechtsstreit des Grossmünsterstifts wegen eines jährlichen Zinses, der bezahlt worden war, ohne mit Unterpfändern versichert gewesen zu sein, 1546.04.01 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 922
Title:Ratsurteil in einem Rechtsstreit des Grossmünsterstifts wegen eines jährlichen Zinses, der bezahlt worden war, ohne mit Unterpfändern versichert gewesen zu sein
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in Sachen des Kelleramtes zum Grossmünster gegen die Kinder Heini Bonschinders, des jungen, selig, deren Mutter und deren Vogt Heini Zymerman, und derselben gegen ihren Vetter Anthoni, wegen eines jährlichen Zinses von zweieinhalb Pfund, welchen seit vielen Jahren noch Hans (Heini) Bonschynder, der alte, selig am Seefeld, entrichtet hat, ohne dass deswegen das Stift mit Unterpfändern versichert wäre. Daran anknüpfend, weigern sich die Mutter und der Vogt der Kinder, den Zins weiter zu entrichten, in der Meinung, das Stift wäre kaum so einfältig gewesen, das Hauptgut ohne Unterpfänder auszuleihen, demnach habe man entweder die Schuld längst getilgt oder, wenn dies nicht der Fall sei, müsse wohl ihr Vetter Anthoni den Zins entrichten, weil er etliche Güter verkauft habe, die vielleicht damit belastet wären. Dagegen erklärt Anthoni, er habe von seinem Vater nichts geerbt, vielmehr habe er aus Not seine Habe seinem Bruder Heini selig verschreiben müssen, mit diesem Ansinnen habe man ihn unverschuldet in Unkosten gebracht. Es wird mit Urteil zu Recht erkannt: Die genannten Kinder oder ihr Vogt in ihrem Namen sollen dem Kelleramt das Hauptgut setzen und mit Unterpfändern versichern und ihrem Vetter Anthoni die Unkosten abtragen.
Es siegeln der Bürgermeister und der Rat.
Creation date(s):4/1/1546
Creation date(s), remarks.:dess nechsten dornstags nach dem sonntag oculi
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Das Papiersiegel aufgedrückt
Vermerke und Zusätze:Das Heini Zimberman am Sefeld in vogtlicher wise Heini Boschinders seligen kinden der stift kellerampt mit unterpfand versichern sölle um zweieinhalb lib. jerlichs zinss, verfallend uff k. Karlis tag (28. Januar), die der alt Hans Boschinder versprochen hat anno 1506 (gleichzeitige Dorsualnotiz)

Weitere Angaben

Former reference codes:Bd1. XIII. Nr. 1 C
Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 922
 

Usage

End of term of protection:4/1/1626
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=265071
 

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