C II 1, Nr. 866 Ratsurteil in einem Streit zwischen den Hausgenossen der Propstei und den Usschidlingen zu Oberstrass und Fluntern wegen der Stellung von Zuchtstieren, 1535.09.21 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 866
Title:Ratsurteil in einem Streit zwischen den Hausgenossen der Propstei und den Usschidlingen zu Oberstrass und Fluntern wegen der Stellung von Zuchtstieren
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen in einem Streit zwischen Felix Dietschi und Hanns Krut, in Namen ihrer Gemeindegenossen "der ussschidlinge" an der Oberstrass einerseits, und Felix Fryg, dem Propst zum Grossmünster, in Namen der Propstei, mit Beistand Eerhardt Bapsts und Conradt Grafs, als Vertreter der Hausgenossen, anderseits, betreffend die Stellung eines Zuchtstieres auf jede Weide daselbst, den - wie die Obersträssler aussagten - Propst Felix Fry und sein Vorgänger Propst Manz selig immer gestellt haben. Dagegen erklären Felix Fry und die Hausgenossen, laut des Dingrodels seien sie dazu nicht verpflichtet, und wie ein Artikel der Offnung betreffend die Hirtenwahl aussage, habe jeder Hirte einen Stier für seine Weide zu stellen. Nun aber halten die Hausgenossen wenig Vieh und kommen mit einem Hirten aus, und so habe die Propstei aus Hilfsbereitschaft die meistbenützte Weide mit einem Stier versorgt. Im Übrigen seien die Obersträssler gar nicht weidegenössig und werden nur aus Freundschaft zugelassen. Nach Verlesen des Dingrodels von Fluntern wird mit Urteil zu Recht erkannt: Legt die Gegenpartei innerhalb von drei mal vierzehn Tagen keine Beweise ihrer Ansprüche vor, sollen die Propstei und ihre Hausgenossen bei ihrem Rodel verbleiben und keinen Stier zu stellen brauchen. Das Urteil wird bestätigt, da die Obersträssler die Frist unbenützt haben ablaufen lassen.
Es siegeln Bürgermeister und Rat.
Creation date(s):9/21/1535
Creation date(s), remarks.:uff sanct Matheus tag
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):35.0 x 24.5 (Plica: 5.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt
Schlagwörter:Offnung; Tierhaltung; Urteil

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 866
 

Usage

End of term of protection:9/21/1615
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=260781
 

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