C I, Nr. 2463 Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden den Streit zwischen Heinrich Holzhalb, Vogt in Grüningen, und Felix Wild von Wetzikon, der sich als Leibeigener des Gerichtsherrn von Wetzikon weigerte, die bisher dem Landvogt und Untervogt ausgerichteten zwei und eine Vogtgarbe wei

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2463
Title:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden den Streit zwischen Heinrich Holzhalb, Vogt in Grüningen, und Felix Wild von Wetzikon, der sich als Leibeigener des Gerichtsherrn von Wetzikon weigerte, die bisher dem Landvogt und Untervogt ausgerichteten zwei und eine Vogtgarbe weiter zu geben. Es wird der bisherige Gebrauch geschützt, sofern nicht Felix Wild oder der Gerichtsherr innert dreimal 14 Tagen beweisen können, dass er dazu nicht verpflichtet sei. Infolge unbenutzter Rekursfrist tritt das Urteil in Kraft. Der Rat siegelt.
Creation date(s):11/2/1569
Creation date(s), remarks.:mitwuchs den andern tag wintermonats.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2463
 

Usage

End of term of protection:11/2/1649
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=251063
 

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