C I, Nr. 2869 Burgermeister und Rat von Zürich urkunden, dass drei von ihnen abgeordnete Mitglieder des Rats zwischen Johans von Hattstein, Obristmeister des Johanniterordens in deutschen Landen und Commenthur zu Wedischwil, einerseits und Rüdy Strickler im Fellmoss, Hans Strickler im Hof zu Unter

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2869
Title:Burgermeister und Rat von Zürich urkunden, dass drei von ihnen abgeordnete Mitglieder des Rats zwischen Johans von Hattstein, Obristmeister des Johanniterordens in deutschen Landen und Commenthur zu Wedischwil, einerseits und Rüdy Strickler im Fellmoss, Hans Strickler im Hof zu Unterloubegg, Rüdi Hiestand an der Blegy, Üly Hiestand auf dem Berg und Jörg Bürgy, alles fünf in der Herrschaft Wedischwyl anderseits einen Vergleich vermittelt haben, wonach die fünf Genannten und ihre Nachfolger im Besitze ihrer Höfe im Bibettsee nur mit Bewilligung des Comthurs oder seiner Amtleute Hanf rötzen, ferner Krebse und Fische nur unter Beobachtung gewisser Vorschriften fangen dürfen. Stadtsiegel.
Creation date(s):8/6/1520
Creation date(s), remarks.:Montag nach Oswald

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2869
 

Usage

End of term of protection:8/6/1540
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250493
 

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