C I, Nr. 2868 Burgermeister und Rat von Zürich heissen das von Hans Wirtz, Schaffner zu Wedischwyl, namens des Comenthurs Johann von Hattstein gestellte Begehren, dass diesem als Inhaber der obrigkeitlichen Gewalt und der hohen und niedern Gerichte der Nachlass der unehelichen und ohne rechte Leib

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2868
Title:Burgermeister und Rat von Zürich heissen das von Hans Wirtz, Schaffner zu Wedischwyl, namens des Comenthurs Johann von Hattstein gestellte Begehren, dass diesem als Inhaber der obrigkeitlichen Gewalt und der hohen und niedern Gerichte der Nachlass der unehelichen und ohne rechte Leibeserben gestorbenen Elsbeth von Jestetten überlassen werde, gut, entgegen dem von den Kirchenpflegern von Wedischwyl erhobenen Anspruch, welche geltend machten, dass sie solche Landzüglinge, wenn sie erkranken, ohne Hilfe des Schaffners in den Spital aufnehmen und verpflegen. Stadtsiegel.
Creation date(s):4/14/1516

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2868
 

Usage

End of term of protection:4/14/1596
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250432
 

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