C I, Nr. 629 Caspar von Müllinen, Ritter, des Rats von Bern, erkennt als Obmann eines Schiedsgerichts zwischen den 5 Orten Zürich, Luzern, Uri, Unterwalden und Zug einerseits und Schwyz und Glarus anderseits, dass die Gegend von Quarten, Murg und Quinten bis an den die Grenze gegen Glarus bildende

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 629
Title:Caspar von Müllinen, Ritter, des Rats von Bern, erkennt als Obmann eines Schiedsgerichts zwischen den 5 Orten Zürich, Luzern, Uri, Unterwalden und Zug einerseits und Schwyz und Glarus anderseits, dass die Gegend von Quarten, Murg und Quinten bis an den die Grenze gegen Glarus bildenden Rotenbach und von da hinüber an den Fulenbach, zu Wasser und zu Land in bezug auf die hohen Gerichte zur Grafschaft Sargans gehören solle; auch Schätze, welche in diesem Bezirk gefunden werden, sollen in die hohen Gerichte dienen; Friedbruch und schwere Ehrverletzung fallen in die Kompetenz der hohen Gerichte und sollen vor dem Vogt von Sangans in Walenstatt im Namen der 7 Orte beurteilt werden. Der Obmann siegelt.
Creation date(s):11/28/1519
Creation date(s), remarks.:Montag nach Katharina

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 629
 

Usage

End of term of protection:11/28/1599
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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