C I, Nr. 630 Graf Georg von Werdenberg-Sargans sowie Graf Gaudenz von Matsch fällen einen Schiedsspruch zwischen den vier eidgenössischen Orte Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus einerseits und dem Land Appenzell andererseits wegen des Klosterbruchs in Rorschach., 1490.02.10 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 630
Title:Graf Georg von Werdenberg-Sargans sowie Graf Gaudenz von Matsch fällen einen Schiedsspruch zwischen den vier eidgenössischen Orte Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus einerseits und dem Land Appenzell andererseits wegen des Klosterbruchs in Rorschach.
Brief:Jörg, Graf zu Werdenberg und Sanagans, und Gaudenz, Graf zu Mätsch, vermitteln zwischen den Städten und Ländern Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus einerseits und dem Land Appenzell anderseits eine Übereinkunft betreffend den Bruch und Frevel, den die von Appenzell samt den Burgern von St. Gallen an dem Fürstabt von St. Gallen begangen haben, folgenden Inhalts: 1) Die Städtlein Rinegk und Altstetten, auch die Dörfer Bernang, Marpach und alle andern Dörfer, Höfe und Gegenden, die die von Appenzell im Ryntal und ausserhalb ihrer vor einigen Jahren festgesetzten Landmarken haben, gehen mit allen Rechten samt der Herrschaft Sax in den Besitz der genannten 4 Orte über, in der Meinung, dass die Rechte von Privaten im Ryntal ihnen bleiben und die erwähnten Dörfer und Gegenden ihre Holz- und Weiderechte behalten sollen. 2) Die von Appenzell überlassen es den 4 Orten zu bestimmen, wieviel sie noch leiden und geben sollen als Ersatz des St. Gallen und den 4 Orten zugefügten Schadens. 3) Der Appenzeller Ehre soll geschont und sie ihres Leibs und Lebens gesichert werden, vorbehalten, dass die Rädelsführer vor dem Gericht zu Appenzell nach Reichsrecht gestraft werden sollen; Ammann Schwendyner jedoch soll vor der 4 Orte Boten gerichtet werden. 4) Die von Appenzell sollen den St. Gallern keinerlei Hilfe leisten. 5) Sie sollen den alten Bund mit den Orten zu halten schwören. 6) Sie sollen auf alle Rechte an ihre früheren Besitzungen im Ryntal usw. verzichten, auch ihre darauf bezüglichen Rechtstitel herausgeben. 7) Hiermit sollen alle Händel zwischen den Parteien geschlichtet sein. Siegel 1) des Grafen Gaudenz zu Mätsch für sich und den Grafen von Werdenberg, 2) des Conrat Schwend, alt Burgermeisters von Zürich, 3) von Peter Fanckhuser, des Rats von Luzern, 4) von Ulrich uf der Mur, Ammann zu Schwyz, 5) von Jos Küchly, Ammann zu Glarus, 6) des Landes Appenzell.
Creation date(s):2/10/1490
Creation date(s), remarks.:Mittwoch nach Dorothea

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Rorschach
Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):56.5 x 34.5
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Alle 6 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Edition: UB Appenzell, Bd. 1, Nr. 1331; Teiledition: SSRQ SG III/3, Nr. 69 (nach der Zweitausfertigung)
Anmerkungen:Zweitausfertigung: StAAR Ac.004
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 630
 

Usage

End of term of protection:2/10/1570
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250127
 

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