C I, Nr. 3267 Einigung zwischen Zürich und seinen Untertanen betreffend das Pensionenwesen nach dem sogenannten Lebkuchenkrieg, 1516.01.12 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 3267
Title:Einigung zwischen Zürich und seinen Untertanen betreffend das Pensionenwesen nach dem sogenannten Lebkuchenkrieg
Brief:Bürgermeister, Rat und der Grosse Rat der Stadt Zürich einerseits und ihre Untertanen und Gemeinden ausserhalb der Stadt andererseits, nämlich Winterthur, Stein am Rhein, Eglisau, am Zürichsee, Richterswil, Wädenswil, aus der Grafschaft Kyburg, von Grüningen, Greifensee, Regensberg, Andelfingen, aus dem Freiamt, Neuamt, Bülach und von anderen Orten, einigen sich auf die folgenden Punkte, nachdem im vergangenen Mailänderkrieg der Verdacht aufgekommen ist, etliche Personen hätten sich nicht an das Pensionenverbot gehalten und Zahlungen vom König von Frankreich entgegengenommen, worauf die Untertanen sich in einem bewaffneten Aufstand gegen die Stadt Zürich gerichtet haben: Bürgermeister, Räte und der Grosse Rat sollen die Untersuchung gegen die wegen der Ereignisse im Mailänderkrieg noch nicht abgeurteilten Angeschuldigten zu Ende führen und daraus sich ergebende Bussen zuhanden des Stadtsäckels behalten. Im Gegenzug hat die Stadt den Untertanen zur Begleichung ihrer Unkosten eine vereinbarte Summe zu bezahlen (1). Beide Seiten sollen bei ihren althergebrachten Freiheiten und Rechten bleiben (2). Die Untertanen dürfen künftig keinen bewaffneten Aufstand gegen die Stadt mehr unternehmen, wer dem zuwiderhandelt, wird bestraft (3). Die zwischen den Untertanen geschlossenen Bündnisse zur gegenseitigen Unterstützung werden für ungültig erklärt (4). Die Stadt zahlt den Untertanen zur Begleichung ihrer Unkosten eine Summe von 4500 Pfund (5). Personen, die durch gerichtliches Urteil für unehrenhaft erklärt werden, sollen aus dem Rat ausgeschlossen und nicht mehr als Landvögte eingesetzt werden. Vorbehalten sind Fälle, in denen Angeschuldigte erwiesenermassen zu Unrecht verurteilt worden sind, beispielsweise unter Einfluss der Folter oder wegen falscher Zeugenaussagen (6). Hiermit werden sämtliche Rechtshändel zwischen der Stadt und ihren Untertanen für beendet erklärt. Keine der involvierten Parteien hat weitere Konsequenzen zu gewärtigen (7). Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgestellt.
Es siegeln Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich sowie im Namen der ganzen Gemeinde ausserhalb Zürichs die Städte Winterthur und Stein am Rhein.
Creation date(s):1/12/1516
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Ausstellungsort:Zürich
Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):63.0 x 32.0 (Plica: 7.5)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:3 Siegel: 1. Stadt Zürich, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 2. Stadt Winterthur, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten; 3. Stadt Stein am Rhein, Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, gut erhalten
Schlagwörter:Folter; Krieg; Pensionen; Unruhen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat; Mikrofilm
Publikationen:Edition: Largiadèr 1920, Beilage 4, S. 57-59
Anmerkungen:Zweitausfertigung: STAW URK 2007
Weblinks:Zeitgenössische Abschrift: StadtAZH VI.FL.A.2.:6a
Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 105
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 3267
 

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Related units of description:Abschrift siehe:
B III 65 (fol. 417 r - 418 r) Einigung zwischen Zürich und seinen Untertanen betreffend das Pensionenwesen nach dem sogenannten Lebkuchenkrieg, 1545 (ca.)-1550 (ca.) (Dokument)

Abschrift siehe:
A 93.2, Nr. 67 Einigung zwischen Zürich und seinen Untertanen betreffend das Pensionenwesen nach dem sogenannten Lebkuchenkrieg, 1516.01.12 (ca.) (Dokument)

Abschrift siehe:
TAI 1.287; StadtA Bülach I A 13 Einigung zwischen Zürich und seinen Untertanen betreffend das Pensionenwesen nach dem sogenannten Lebkuchenkrieg, 1516.01.12 (Dokument)
 

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End of term of protection:1/12/1536
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
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