C I, Nr. 813 Burgermeister und Rat von Zürich, bei denen Fritz Jacob, Ritter, Hofmeister des Bischofs Hugo von Konstanz, den Antrag stellt, die Brüder Rüdger und Heinrich Zwyfel, die durch ein früheres Urteil des Rats schuldig erklärt worden seien, ab dem von ihnen erkauften Zehnten in der Gegend

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 813
Title:Burgermeister und Rat von Zürich, bei denen Fritz Jacob, Ritter, Hofmeister des Bischofs Hugo von Konstanz, den Antrag stellt, die Brüder Rüdger und Heinrich Zwyfel, die durch ein früheres Urteil des Rats schuldig erklärt worden seien, ab dem von ihnen erkauften Zehnten in der Gegend von Niederglatt dem Bischof die Quart zukommen zu lassen, aber sich weigern, dies zu tun, zum Gehorsam gegen das Urteil anzuhalten, wogegen die Beklagten Aufhebung jenes Urteils begehren, da es ohne genaue Prüfung der Sache gefällt worden und nachweisbar unrichtig sei, erkennen: Das frühere Urteil werde aufgehoben und die Brüder Zwyfel sollen von der Verpflichtung, die Quart zu entrichten, frei sein, wenn der Bischof nicht binnen dreimal 14 Tagen den rechtsgenügenden Beweis dafür erbringe, dass der fragliche Zehnten quärtig und die Quart zu geben schuldig sei. Stadtsiegel.
Creation date(s):12/14/1507
Creation date(s), remarks.:Uff zynnstag nach st. Lucien tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 813
 

Usage

End of term of protection:12/14/1587
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250331
 

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