C I, Nr. 2588 Jakob Ammann, Weibel zu Altlikon, urkundet, dass sein Gericht auf Klage des Junkers Gebhart von Hünwil, Vogtherrn zu Altlikon, dass die Schweine der Einwohner von Torlikon in ihrer Waldung Schaden getan und der Hirt sie nicht abgehalten habe, mit Stimmenmehrheit erkannt habe, die von

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2588
Title:Jakob Ammann, Weibel zu Altlikon, urkundet, dass sein Gericht auf Klage des Junkers Gebhart von Hünwil, Vogtherrn zu Altlikon, dass die Schweine der Einwohner von Torlikon in ihrer Waldung Schaden getan und der Hirt sie nicht abgehalten habe, mit Stimmenmehrheit erkannt habe, die von Altlikon seien schuldig, nicht nur - wozu sie sich anerboten - Schadenersatz zu leisten, sondern auch für jedes Schwein 3 Schillinge Busse zu zahlen, dass hierauf die Beklagten die Appellation an den Rat von Zürich erklärt haben. Erbetener Siegler: Ulrich von der Hohenlandenberg.
Creation date(s):11/18/1501
Creation date(s), remarks.:Uff donstag vor st. Katherina tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Siegel am Fusse beigedrückt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2588
 

Usage

End of term of protection:11/18/1521
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250267
 

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