C I, Nr. 2589 Heinrich Stapfer und Heinrich Pfister, des Rats von Zürich, von Burgermeister und Rat mit Erledigung eines Streites zwischen Frau Irmelgart von Wülflingen, früher des Viktor von Münchwyl älter und jetzt des Hans Stökli zu Diessenhofen Ehefrau, einerseits und ihrem Tochtermann Hans Ha

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2589
Title:Heinrich Stapfer und Heinrich Pfister, des Rats von Zürich, von Burgermeister und Rat mit Erledigung eines Streites zwischen Frau Irmelgart von Wülflingen, früher des Viktor von Münchwyl älter und jetzt des Hans Stökli zu Diessenhofen Ehefrau, einerseits und ihrem Tochtermann Hans Hamling von Pfulwendorf, Vogt zu Tengen, im Namen seiner Ehefrau Barbara von Münchwyl anderseits beauftragt, vermitteln einen Vergleich folgenden Inhalts: Frau Irmelgart und ihr Tochtermann sollen gemeinsam das Recht haben, den Zehnten zu Waltelingen, welchen der verstorbene Stiefsohn, Viktor von Münchwyl jünger, als Pfand besessen hat, an sich zu lösen und gemeinsam zu gleichen Teilen zu nutzen; Frau Irmelgart soll indessen dieses Recht nur zur Nutzniessung auf Lebenszeit haben, nachher soll dasselbe an ihre Tochter fallen; sollte indessen die Tochter und ihre Kinder vor der Mutter sterben, so soll ihr Teil an dem Zehnten ihr Eigentum werden und auf ihre Erben übergehen. Die 2 Tädingsleute siegeln.
Creation date(s):1/19/1486
Creation date(s), remarks.:Donnerstag nach Anton

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:2 Siegel hängen

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2589
 

Usage

End of term of protection:1/19/1566
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=250035
 

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