C I, Nr. 1813 Schultheiss und Rat zu Luzern schreiben an Burgermeister und Rat von Zürich: Nachdem auf dem Tage zu Stans wegen des Burgrechts ein Abschied gemacht und zu weiterer Beratung ein neuer Tag auf den 17. Juni nach Stans angesetzt worden sei, halten sie eine Vorberatung dieser Angelegenhe

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 1813
Title:Schultheiss und Rat zu Luzern schreiben an Burgermeister und Rat von Zürich: Nachdem auf dem Tage zu Stans wegen des Burgrechts ein Abschied gemacht und zu weiterer Beratung ein neuer Tag auf den 17. Juni nach Stans angesetzt worden sei, halten sie eine Vorberatung dieser Angelegenheit für zweckmässig, und da auf den 5. Juni wegen der Sache des Richard von Hohenburg nach Luzern ein Tag angesetzt sei, ersuchen sie, zu Ersparung von Kosten ihre Boten auf den 3. Juni dorthin zu senden und mit Vollmachten auch für die genannte Sache zu versehen.
Creation date(s):5/26/1481
Creation date(s), remarks.:Sambstag nach Urbani.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Papier
Siegel:Verschlusssiegel

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 1813
 

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Related units of description:C I, Nr. 364 Vidimierung von 23 Urkunden durch Bischof Heinrich von Konstanz auf Ersuchen der Stadt Zürich, 1442.01.15 (Dossier)
 

Usage

End of term of protection:5/26/1561
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249960
 

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