C I, Nr. 2830 Schultheiss, Rat und der grosse Rat genannt die hundert der Stadt Luzern, die von Freiherr Walter von Bussnang, Comenthur der Johanniterhäuser Tobel und Wedischwil, einerseits und mehreren Männern der Familie Lüthi zu Richtischwil anderseits um Entscheidung eines Streites ersucht wor

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 2830
Title:Schultheiss, Rat und der grosse Rat genannt die hundert der Stadt Luzern, die von Freiherr Walter von Bussnang, Comenthur der Johanniterhäuser Tobel und Wedischwil, einerseits und mehreren Männern der Familie Lüthi zu Richtischwil anderseits um Entscheidung eines Streites ersucht worden sind, der dadurch entstand, dass die Lüthi ein teilweise auf und über der Reichsstrasse stehendes Haus ohne Bewilligung des Comenthurs bauten, dieser ihnen dann die Beseitigung der den Verkehr hemmenden Vorrichtungen unter Androhung von Busse befahl und, da nicht gehorcht wurde, den Vater Lüthi verhaften liess, erkennen: Comenthur habe seine Befugnisse nicht überschritten und, da man seinem Spruche nicht gehorcht habe, sei er zur Verhaftung berechtigt gewesen; die Lüthi haben indessen, als sie die Befreiung des Verhafteten zu erlangen suchten, nichts Strafwürdiges begangen, wohl aber ihre Pflichten gegen ihn dadurch verletzt, dass sie die Leute gegen ihn aufzuwiegeln versucht haben. Die Stadt Luzern siegelt.
Creation date(s):5/9/1466
Creation date(s), remarks.:Uff fritag vor der uffart unsers lieben herren.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 2830
 

Usage

End of term of protection:5/9/1486
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249796
 

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