C I, Nr. 707 Johanns von Hinwil, "wielant" Abt des Gotteshauses Rychenowe, schliesst mit der Stadt Zürich auf die Dauer seines Lebens ein Burgrecht. Allfälliger alter Streitigkeiten des Abts hat sich die Stadt nicht anzunehmen; hat er von jetzt an mit jemand Streit und bietet dieser Recht auf den

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C I, Nr. 707
Title:Johanns von Hinwil, "wielant" Abt des Gotteshauses Rychenowe, schliesst mit der Stadt Zürich auf die Dauer seines Lebens ein Burgrecht. Allfälliger alter Streitigkeiten des Abts hat sich die Stadt nicht anzunehmen; hat er von jetzt an mit jemand Streit und bietet dieser Recht auf den Rat von Zürich, so soll sich der Abt dessen Entscheid unterwerfen. Der Abt zahlt für das Burgrecht jetzt 10 Gulden und künftig jedes Jahr 6 Gulden. Der Abt siegelt.
Creation date(s):11/20/1464
Creation date(s), remarks.:Uff zinstag vor st. Katherinen tag.

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Siegel hängt

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C I, Nr. 707
 

Usage

End of term of protection:11/20/1484
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=249780
 

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