B V 3 (fol. 225 r) Ratsurteil in einem Konflikt zwischen den Leuten von Fluntern und zwei Gemeindegenossen wegen Schindviehs auf der Allmend, 1517.05.27 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B V 3 (fol. 225 r)
Title:Ratsurteil in einem Konflikt zwischen den Leuten von Fluntern und zwei Gemeindegenossen wegen Schindviehs auf der Allmend
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich entscheiden in einem Konflikt zwischen denen von Fluntern, verbeiständet durch Propst und Kapitel des Grossmünsters, einerseits sowie Heinrich Notz und Hans Seeholzer andererseits. Die von Fluntern beschweren sich darüber, dass die beiden Männer entgegen der Offnung Schindvieh auf die Allmend führten. Sie sind deshalb der Ansicht, dass sie von denselben fünf Schilling Busse gemäss der Offnung verlangen können. Notz und Seeholzer finden dagegen, bei besagten Pferden handle es sich nicht um Schindvieh.
Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich urteilen zugunsten jener von Fluntern, indem er die Pferde als Schindvieh erachten, das die Metzger metzgen würden. Es solle bei dem Brauch wie von alters her bleiben. Auf Begehren Seeholzers wird eine Urkunde ausgestellt.
Die Aussteller siegeln mit dem Sekretsiegel.
Creation date(s):5/27/1517
Creation date(s), remarks.:an mitwuch nechst vor pfingsten

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B V 3 (fol. 225 r)
 

Usage

End of term of protection:5/27/1597
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=2297688
 

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