B V Ratsurkunden, 1439-1798 (Fonds)

Archive plan context


Ref. code:B V
Title:Ratsurkunden
Inhalt und Form:Entwürfe und Abschriften von durch obrigkeitliche Autorität und Vermittlung zustande gekommenen Urteilen und Verträgen in privaten und körperschaftlichen Angelegenheiten; Erkenntnisse, Beschlüsse von Rat und Rechenrat; Instruktionen für Gesandte auf Tagsatzungen und Konferenzen
Creation date(s):1439 - 1798
Number:168
Aktenbildner:Stadtschreiberei, Unterschreiberei (Kanzleien des Zürcher Rates)
Fondsgeschichte:Die Abteilung Ratsurkunden B V umfasst eine Mappe und 167 Bände mit Entwürfen (Konzepten) und Abschriften von Urteilen (d. h. kraft obrigkeitlicher Autorität gefällten Entscheiden), Verträgen (durch staatliche Vermittlung zustande gekommenen Vergleichen in privaten Streitigkeiten) und anderen Urkunden, sowie auch von Erkenntnissen (Beschlüssen des Rats oder des Rechenrats) und Instruktionen für Gesandte auf Tagsatzungen und Konferenzen. Zeitlich reichen die Unterlagen vom Jahr 1399 (vgl. B V 14) bis 1798, wobei das 15. Jahrhundert nur spärlich vertreten ist.
Im ausgehenden 17. und namentlich im 18. Jahrhundert sind die Bände nach den ausfertigenden Beamten, also nach Stadt- und Unterschreiber bzw. ihren Substituten, getrennt und mit deren Namen bezeichnet worden; die chronologische Ordnung innerhalb der Bände ist streng gewahrt, und eine sachliche Unterteilung findet nur statt nach den beiden Hauptgruppen der Urkunden und der Instruktionen, zu denen in selteneren Fällen noch Missiven dazukommen.
Ein sehr viel bunteres und verwirrenderes Bild bieten die älteren Bände bis tief ins 17. Jahrhundert hinein. Hier handelt es sich um oft willkürlich zusammengebundene Einzelhefte (Sexterne), die von verschiedenen Ausstellern herrühren, kaum eine erkennbare Ordnung aufweisen, neben Entwürfen und Abschriften auch zahlreiche besiegelte Originale enthalten und mit den Urkunden häufig die zugehörigen Akten (Briefe, Nachgänge, Kundschaften, Nachlassinventare, Abrechnungen etc.) vereinigen. Eine gewisse Gliederung ist, wenn auch nicht konsequent, nach den Gruppen der "Urteilbriefe, Urkunden und Verträge" einerseits, der "Bekanntnussen" anderseits durchgeführt.

Die ganze Sammlung dürfte einem doppelten Zweck gedient haben:
1) der Registrierung von Entscheiden, um bei künftigen Streitigkeiten, in verwandten Fällen oder bei Verlust des Originals darauf zurückgreifen zu können;
2) der Zusammenstellung typischer Stücke zum Kanzleigebrauch nach Art eines Formularbuches, wie dies der Titel "Allerley Formularia" in B V 38, fol. 211, nahelegt. Eigenartig ist, dass in älterer Zeit auch Urkunden von Vögten und anderen Amtsleuten und sogar von Privaten vorliegen, sei es, weil sich die Aussteller der städtischen Kanzlisten als Schreibkräfte bedienten, sei es, weil sie auf amtliche Registrierung und Sanktionierung Wert legten.

Sachlich ergänzen die Ratsurkunden über weite Strecken die Ratsmanuale, in denen offenbar längst nicht alle Geschäfte eingetragen sind, über die eine Urkunde oder Erkenntnis ausgefertigt wurde. Als ergiebige Quelle erweisen sie sich besonders im 18. Jahrhundert für die Personengeschichte und die Verhältnisse in den ennetbirgischen Vogteien. Unter den häufig wiederkehrenden Betreffen sind hervorzuheben: Mannrechte und Weiberrechte, Steuerbriefe (z. B. für Brandgeschädigte), verschiedene Atteste, Satzungen, Eide und Ordnungen von Amtleuten oder Handwerken (so die Bleicherordnung von 1756 in B V 134, 9-14), Tavernenrechtsstreitigkeiten, Erbstreitigkeiten, Baustreitigkeiten.
Der Entstehungszeitraum gibt die Jahre an, für die der betreffende Band in erster Linie Material enthält; finden sich darin vereinzelte Stücke aus früheren oder späteren Jahren, sind diese als Streudaten verzeichnet.
Mit wenigen Ausnahmen enthält jeder Band ein im 18. Jahrhundert angelegtes alphabetisches Register, das ab ca. 1750 oft ergänzt oder auch ersetzt wird durch ein einfaches Inhaltsverzeichnis.
Der auf B V 5 folgende Band Gest. III 499, der laut KAT 229 Stücke der Jahre 1452-1540 enthielt, und der auf B V 89 folgende Band Gest. III 27, der laut KAT 229 Stücke vom Jahr 1689 enthielt, fehlte schon 1882.

Für die Kompetenzausscheidung zwischen Stadtschreiber- und Unterschreiberkanzlei vgl. die Hinweise zur Abteilung B IV.
Die Fortsetzung der Abteilungen B IV und B V ab 1803 bilden die Missiven und Urkunden der Staatskanzlei (MM 4).

Publikationen:
- Weiss, Reto. "Die Registratur der Archiven". Zur Entwicklung des Zürcher Archivwesens im 18. Jahrhundert, in: Zürcher Taschenbuch 122, 2002, S. 443-489, bes. S. 473 f.

Der Standortkatalog von Ulrich Helfenstein, angelegt 1964, wurde 2008 weitgehend unverändert in die Archivdatenbank des Staatsarchivs übernommen. Die Verzeichnung wird seither sukzessive verbessert.
Level:Fonds
Ref. code AP:B V
Weblinks:Weiss 2002
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=236019
 

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