B IV Missiven, 15. Jh.-1799 (Fonds)

Archive plan context


Ref. code:B IV
Title:Missiven
Inhalt und Form:Abschriften und Entwürfe (Konzepte) der aus Stadtschreiberei und Unterschreiberei ausgegangenen Korrespondenz, ausgehende Schreiben des Zürcher Rats
Creation date(s):15th cent. - 1799
Running meters:20.50
Number:530
Aktenbildner:Der Begriff "Missiven" leitet sich vom lateinischen Begriff "mittere" (senden, schicken) ab und bedeutet Sendschreiben. Die Zürcher Stadtkanzlei bezeichnete damit im engeren Sinn die Abschriften (Kopien) der ausgehenden Korrespondenz. Gemäss dem Index archivorum generalis von 1646 (KAT 11) wurden die "Missiven allhie ussgangen" in den Trucken 451 bis 466 des Ratsarchivs verwahrt. Heute bilden sie die Archivabteilung B IV.
Zeitlich setzen die Missiven in Zürich um 1420 ein, wobei die Überlieferung bis ins 16. Jahrhundert sehr lückenhaft bleibt. Zudem waren es damals noch oft nicht eigentliche Abschriften, die aufbewahrt wurden, sondern die Entwürfe (Konzepte) zu den ausgehenden Schreiben. Ab 1530 wird die Überlieferung dichter, und es haben sich die Missiven für den ganzen Zeitraum bis 1798 weitgehend erhalten.
Die Missivenbände gehören zu den Serien, die in der Amtszeit des 1713 gewählten Registrators Johannes Rahn (1655-1732) wie andere Serien auch zu Bänden gebunden wurden und Register erhielten. Dabei wurde besonders bei den älteren Missiven die chronologische Ordnung nicht durchwegs eingehalten.
Dies führte dazu, dass Staatsarchivar Johannes Strickler ca.1878 im Zusammenhang mit der Arbeit an seiner Actensammlung zur Schweizerischen Reformationsgeschichte (1878-1884) und der parallelen Arbeit von Emil Egli an der Actensammlung zur Zürcher Reformation (1879) die Bände bis zur Reformationszeit wieder auflöste und eine chronologische Ordnung herstellte (vgl. losen Akten B IV 1, B IV 2, B IV 3 und B IV 3 a). Egli zitiert den Bestand B IV entsprechend mit "Akten Missiven" (Strickler selber neutral mit "Missiven").
Ausserdem extradierte Strickler vermutlich ebenfalls 1878 einen Teil der Missiven im aufgelösten ersten Missivenband aus Provenienzüberlegungen an das Staatsarchiv Solothurn (Vermischung von Zürcher und Solothurner Missiven, weil Unterschreiber Jakob Haab aus Zürich 1488-1499 Unterschreiber und 1499-1501 Stadtschreiber von Solothurn war, bevor er 1501 nach Zürich zurückkehrte, wo er 1507-1515 wieder als Unterschreiber in der Zürcher Kanzlei tätig war).
Gemäss KAT 229 umfassten die aufgelösten Bände ursprünglich folgende Zeiträume:
Gest. I 1091 (1424-1492 [recte: -1505]), enthaltend Zürcher und Solothurner Missiven (Rekonstruktion mit Reproduktionen aus dem Staatsarchiv Solothurn: B IV 1 a und B IV 1 b)
Gest. I 1092 (1460-1500)
Gest. I 1093 (15. Jh.)
Gest. I 1094 (1495-1516)
Gest. I 1095 (1516-1523)
Gest. I 1096 (1524-1527)
Gest. I 1097 (1528-1529)
Gest. I 1098 (1530-1531).

Für die Zeit seit etwa 1680 widerspiegeln die Missivenbände recht gut die Aufgabenteilung der beiden Zürcher Ratskanzleien, der Stadtschreiberei und der Unterschreiberei. In der Regel umfasst ein Missivenjahrgang vier Bände, je einen des Stadtschreibers, des Stadtschreiber-Substituten, des Unterschreibers und des Unterschreiber-Substituten. Die Stadtschreiberei befasste sich vornehmlich mit diplomatischen und kirchlichen Geschäften, die Unterschreiberei allgemein mit der Landesverwaltung sowie den Angelegenheiten der Gemeinen Herrschaften. In den Missivenbänden finden sich dementsprechend Abschriften von Weisungen und Schreiben des Rats an alle möglichen Empfänger (auswärtige Staaten, eidgenössische Orte und Verbündete, Landvögte, Unterbeamte und Privatpersonen).
Die Abteilung B IV umfasst insgesamt 4 Mappen mit ungebundenen Akten des 15./16. Jahrhunderts sowie 526 Bände ab dem beginnenden 16. Jahrhundert. Den Abschluss der Reihe bildet der Missivenband der provisorischen Landesregierung vom Frühjahr 1798 (B IV 526). Die Missiven der neuen Kantonsregierung ab 1803 finden sich unter MM 31.

Die Missivenbücher stellen naturgemäss eine wichtige Ergänzung der Ratsmanuale dar. Oft wird aus den Missiven der Sinn von bisweilen knapp gehaltenen Ratsbeschlüssen besser fassbar. Besonders erwähnt sei, dass die Missivenbücher des Stadtschreibers und seines Substituten auch Abschriften von ausgehenden Schreiben Zürichs in seiner Stellung als eidgenössischer und reformierter Vorort enthalten, mithin also von gesamteidgenössischer Bedeutung sind.
Erschlossen sind die einzelnen Missivenbücher durch alphabetische Register, die zumeist im 18. Jahrhundert angelegt worden sind. Hier nachgewiesen ist zudem für die Missivenbände seit ca. 1680 die jeweilige Herkunft, das heisst, ob der Band vom Stadtschreiber, vom Unterschreiber oder von den Substituten angelegt worden ist.
Die Fortsetzung der Abteilungen B IV und B V ab 1803 bilden die Missiven und Urkunden der Staatskanzlei (MM 4).

Ein Beispiel für zwei Ratsbeschlüsse und die dazu gehörenden Missiven:
In seiner Sitzung vom 14. April 1731 nahm der Zürcher Rat ein Schreiben der Stadt Genf über deren Territorialstreitigkeiten mit Chambéry zur Kenntnis und beschloss, diese Nachricht zu verdanken und den Bündnispartner "aller Eyds- und Bundsgenössischer Affection" zu versichern. Als eidgenössische Angelegenheit wurde dieses Geschäft vom Staatsschreiber protokolliert (Stadtschreibermanual B II 791, S. 36); das an Genf abgegangene Schreiben findet sich im Wortlaut im Stadtschreiber-Missivenbuch (B IV 294, S. 76).
In der gleichen Ratssitzung vom 14. April 1731 war die Nachricht ein Traktandum, wonach sich Peter Murset ("Welsch Peter") aus Neuenburg in Andelfingen aufhalte, obgleich er des Landes verwiesen war. Nach Andelfingen erging der Befehl, darüber Erkundigungen einzuziehen und Murset allenfalls gefänglich nach Zürich einzuliefern. Als eine innere oder polizeiliche Angelegenheit wurde dieser Beschluss vom Unterschreiber protokolliert (B II 792, S. 96). Das Schreiben an den Andelfinger Landvogt findet sich im Missivenbuch des Unterschreibers (B IV 291, S. 55).
Fondsgeschichte:1646 wurden die "Missiven allhie ussgangen" in den Trucken 451 bis 466 des Ratsarchivs verwahrt.
Im 19. Jahrhundert Abteilung II, heute Abteilung B IV.
Der Standortkatalog von Ulrich Helfenstein, angelegt 1963, wurde 2008 weitgehend unverändert in die Archivdatenbank des Staatsarchivs übernommen.

Publikationen:
- Weiss, Reto. "Die Registratur der Archiven". Zur Entwicklung des Zürcher Archivwesens im 18. Jahrhundert, in: Zürcher Taschenbuch 122, 2002, S. 443-489, bes. S. 473 f.
Related material:B II (Ratsmanuale)
Level:Fonds
Ref. code AP:B IV
Weblinks:Weiss 2002
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
MM 4 Missiven und Urkunden, 1803-1879 (Fonds)
 

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