Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | W I 4.3 |
Title: | Zunftbrief der Zunft zur Schiffleuten |
Brief: | Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich bestätigen kraft der ihnen verliehenen Freiheiten und des Geschworenen Briefes der Zunft zur Schiffleuten ihre hergebrachten Rechte. Zur Zunft zur Schiffleuten gehören die Handwerke der Fischer, Schiffleute und Seiler. Der Zunft steht es frei, vor den Stadtkreuzen ansässige Personen aufzunehmen, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Mitgliedern der Zunft ist es nicht erlaubt, sich in gewerblichen Angelegenheiten mit Teilhabern ausserhalb der Zunft zu verbinden. Witwen behalten das Zunftrecht, solange sie sich nicht wieder neu verheiraten, bei Wiederverheiratung verfügt der neue Ehemann nicht über einen Anspruch auf das Zunftrecht der Ehefrau. Hinsichtlich des Verhältnisses der Handwerke zueinander wird das Folgende bestimmt: Fischverkäufer dürfen nicht als Schiffleute tätig sein und umgekehrt. Den Niederwasserschiffern ist es jedoch erlaubt, Fische zu fangen und diese zu verkaufen, jedoch nicht zum Wiederverkauf. Es steht ihnen frei, ihre Kasse zusammenzulegen und sich zu einer Gesellschaft zu vereinigen. Wer gegen die in dieser Urkunde enthaltenen Bestimmungen verstösst, soll gegenüber der Stadt mit dem Betrag von einem Pfund und fünf Schilling gebüsst werden sowie zusätzlich der Zunft dieselbe Summe entrichten. Konstaffel und Zünfte sollen sich im Falle von Streitigkeiten an Bürgermeister und Rat wenden, ohne deren Zustimmung sie nicht berechtigt sind, an den ihnen bestätigten Rechten etwas zu ändern. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel. |
Creation date(s): | 12/11/1490 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
Ausprägung: | analog |
|
Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Original |
Dimensions W x H (cm): | 49.0 x 29.5 (Plica: 6.0) |
Trägermaterial: | Pergament |
Language: | Deutsch |
Siegel: | 1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs, rund, angehängt an Schnur, beschädigt |
Schlagwörter: | Fischerei; Fürkauf; Gewässer; Handel; Handwerk; Nahrungsmittel; Verwitwung; Zunft |
|
Weitere Angaben |
Provenienz: | Zunft zur Schiffleuten |
Abliefernde Stelle: | Antiquarische Gesellschaft in Zürich (Depositum) |
Aktenzeichen: | Q 3 |
Publikationen: | Teiledition: QZZG, Bd. 1, Nr. 169/X |
Weblinks: | Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 45 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | W I 4.3 |
|
|
Containers |
Number: | 2 |
|
Related units of description |
Related units of description: | Siehe: B II 5 (fol. 68 r) Zunftbrief der Zunft zur Schiffleuten, 1490.12.11 (Dokument)
|
|
Usage |
End of term of protection: | 12/11/1510 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1920614 |
|
Social Media |
Share | |
|