W I 6.1.8 Zunftbrief der Zunft zur Saffran, 1490.12.11 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:W I 6.1.8
Title:Zunftbrief der Zunft zur Saffran
Brief:Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich bestätigen kraft der ihnen verliehenen Freiheiten und des Geschworenen Briefes der Zunft zur Saffran ihre hergebrachten Rechte. Zur Zunft zur Saffran gehören die Krämer und Händler. Der Zunft steht es frei, vor den Stadtkreuzen ansässige Personen aufzunehmen, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Mitgliedern der Zunft ist es nicht erlaubt, sich in gewerblichen Angelegenheiten mit Teilhabern ausserhalb der Zunft zu verbinden. Witwen behalten das Zunftrecht, solange sie sich nicht wieder neu verheiraten, bei Wiederverheiratung verfügt der neue Ehemann nicht über einen Anspruch auf das Zunftrecht der Ehefrau. Der Zunftbrief regelt das Verhältnis der Zunft zur Saffran zu den Leinwebern, Schneidern, Wollwebern, Färbern (für die kein Zunftzwang besteht), Schmieden sowie den Schuhmachern und Kürschnern.
Wer gegen die in dieser Urkunde enthaltenen Bestimmungen verstösst, soll gegenüber der Stadt mit dem Betrag von einem Pfund und fünf Schilling gebüsst werden sowie zusätzlich der Zunft dieselbe Summe entrichten. Konstaffel und Zünfte sollen sich im Falle von Streitigkeiten an Bürgermeister und Rat wenden, ohne deren Zustimmung sie nicht berechtigt sind, an den ihnen bestätigten Rechten etwas zu ändern.
Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel.
Creation date(s):12/11/1490
Creation date(s), remarks.:an sambstag nach sannct Niclaus des heiligen bischoffs tag
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift
Ausprägung:analog

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):58.5 x 47.0 (Plica: 8.0)
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:1 Siegel: Stadt Zürich, Wachs, rund, angehängt an Schnur, beschädigt
Vermerke und Zusätze:Geschworenenbrieff Ao. 1490 (Dorsualnotiz, 16.-17. Jh. ); Geschworner brief; begreift der Zunft freyheiten. 1490. (Dorsualnotiz, 18. Jh.)
Schlagwörter:Fürkauf; Gerichtsstand; Handel; Kleidung; Markt; Textilien; Verwitwung; Zunft

Weitere Angaben

Provenienz:Zunft zur Saffran
Abliefernde Stelle:Zunft zur Saffran; Ablieferung vom 12.06.1929 (Depositum)
Aktenzeichen:No. Z.; Trucke 1, Bündel 1, Nr. 2; Alte Nummer 88.2 (siehe Verzeichnis Januar 1933, W I 6.10)
Publikationen:Nachweis: QZZG, Bd. 1, Nr. 169/I
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 47
Level:Dokument
Ref. code AP:W I 6.1.8
 

Containers

Number:2
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B III 6 (fol. 36 v - 39 v) Zunftbrief der Zunft zur Saffran, 1516 (ca.)-1518 (ca.) (Dokument)

Siehe:
B II 5 (fol. 59 r - 62 v) Zunftbrief der Zunft zur Saffran, 1490.12.11 (Dokument)

Siehe:
A 77.8, Nr. 1.2 Auszug aus dem Zunftbrief der Zunft zur Saffran betreffend den Verkauf von Textilien, 1650 (ca.) (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:12/11/1510
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1920613
 

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