Verfahrensakten, 1965-2002 (Klasse)

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Title:Verfahrensakten
Inhalt und Form:Neben den von der Bezirksanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft überwiesenen Straffällen sind hier auch Beurteilungen von Privatstrafklagen, hauptsächlich Ehrverletzungsklagen, vorhanden.
Die Dossiers enthalten in der Regel ein Aktenverzeichnis, ein Protokoll, Polizeirapporte, eine Anklageschrift, Korrespondenz, ein Erledigungsschreiben (Urteil, Beschluss oder Verfügung) und weitere Unterlagen, die während der Strafuntersuchung und für die Beurteilung des Falles generiert und zusammengetragen wurden. Die Dossiers können mit Fotodokumentationen, Tonträgern, Situationsplänen, Beweismaterialien usw. angereichert sein und Obduktionsberichte sowie psychiatrische Gutachten enthalten. Die Aktenstücke innerhalb eines Dossiers sind durchnummeriert (Actorum, abgekürzt Act.). Zuhinterst im Dossier befinden sich teilweise unnummerierte Handakten, Entwürfe oder später beigefügte Akten.
Eine spezielle Aktengruppe bilden die Verfahren zur Prüfung der Löschung von Strafregistereinträgen: Nach Ablauf der Probezeit einer verurteilten Person wurde das Bezirksgericht als verurteilende Instanz vom Schweizerischen Zentralpolizeibüro ersucht zu prüfen, ob sich diese Person bewährt hat und ob der entsprechende Eintrag im Strafregister zu löschen ist. Das Bezirksgericht erbat daraufhin von den zuständigen Polizeibehörden - in der Regel vom kantonalen Polizeikommando - einen Führungsbericht über die verurteilte Person und entschied anschliessend über die Löschung oder die Ablehnung der Löschung des Strafregistereintrags. Die entsprechenden Dossiers bestehen in der Regel aus dem Ersuchen des Zentralpolizeibüros inklusive einer Kopie des Urteilsauszugs, dem Schreiben des Bezirksgerichts an das Polizeikommando sowie dem Führungsbericht der Kantonspolizei. Der Entscheid des Bezirksgerichts ist meist auf der Rückseite der Urteilsauszugs vermerkt, teilweise fehlt er aber auch.
Die hier verzeichneten Strafverfahrensakten bilden eine Auswahl aller ursprünglich erledigten Fälle, wobei unterschiedliche Auswahlmethoden angewandt wurden:
- Von den Strafverfahren vor dem Kollegialgericht wurden ab dem Erledigungsjahr 1972 eine inhaltliche Auswahl (bedeutende und besondere Fälle) und eine systematische Auswahl von 5 Prozent übernommen.
- Von den Strafverfahren vor dem Einzelrichter wurden ab dem Erledigungsjahr 1969 eine inhaltliche Auswahl (bedeutende und besondere Fälle) und eine systematische Auswahl von 5 Prozent übernommen.
- Von den Verfahren zur Prüfung der Löschung von Strafregistereinträgen wurde aus den Eingangsjahren von 1969-1977 und von 1992-1996 eine Musterauswahl in Form von jeweils zwei Dossiers pro Jahr übernommen. Zusätzlich wurde aus den Eingangsjahren von 1978-1991 eine Musterauswahl von gesamthaft 2 Dossiers übernommen.
Creation date(s):1965 - 2002
Number:648
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1504387
 

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