C II 1, Nr. 716 Bewilligung eines besonderen Ablasses für den baulichen Unterhalt der Kirchen in Zürich durch Papst Sixtus IV., 1479.07.12 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 716
Title:Bewilligung eines besonderen Ablasses für den baulichen Unterhalt der Kirchen in Zürich durch Papst Sixtus IV.
Brief:Papst Sixtus IV. bewilligt, nachdem ihm Bürgermeister, Rat und Zunftmeister der Stadt Zürich in einer Bittschrift geschildert haben, dass die Kirchen des Fraumünsters und der Propstei in ihrer Stadt unvollendet seien und dem Grossmünster wegen Alters Einsturz drohe, ferner die Wasserkirche wegen Zusammenbruchs ihrer Mauern in das Wasser gestürzt sei, weil die nötigen Mittel für Wiederherstellung und Erhaltung dieser Kirchen fehlen, all denjenigen, die beichten und Busse leisten sowie andächtig in der Woche des Kirchenfestes von Felix und Regula (11. September) eine der drei genannten Kirchen besuchen und zu ihrer Reparatur und ihrem Unterhalt einen Beitrag leisten gemäss ihrem Gewissen oder auf Anweisung ihres Beichtvaters, einen Ablass, der demjenigen der stadtrömischen Kirchen während des Jubeljahres 1475 entspricht. Diese Bewilligung gilt für die nächsten fünf Jahre, danach können sich die Gläubigen durch Erfüllung der genannten Bedingungen noch einen Ablass von sieben Jahren und sieben Quadragenen erwirken. Die päpstlichen Nuntien Gentilis von Spoleto und Franciscus von Petrucia werden ermächtigt Beichtväter zu ernennen, die während des Zürcher Jubiläums auch bei päpstlichen Reservatfällen das Busssakrament spenden können. Innerhalb der nächsten fünf Jahre dürfen innerhalb des Bistums Konstanz keine weiteren Plenarablässe bewilligt werden. Wer ausserhalb Zürichs in den Bistümern Konstanz, Basel und Chur zum Bau der drei Zürcher Kirchen beiträgt, aber an deren persönlichem Besuch aus einem legitimen Grund wie Krankheit, Alter oder Schwangerschaft gehindert ist, soll den Ablass dennoch erhalten. Kopien dieser Urkunde, die von Notaren ausreichend beglaubigt sind, soll gleicher Glauben geschenkt werden wie dem Original.
Creation date(s):7/12/1479
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Ausstellungsort:Rom, St. Peter
Überlieferung:Original
Dimensions W x H (cm):68.0 x 43.0
Trägermaterial:Pergament
Language:Latein
Siegel:1 Siegel: Papst Sixtus IV., Bulle, rund, angehängt an Schnur, gut erhalten
Schlagwörter:Papsturkunde (Original); Ablass; Geistlichkeit; Kirchengebäude; Kirchenrecht; Kirchweih

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm; Digitalisat
Publikationen:Edition: Salomon Vögelin, Geschichte der Wasserkirche und der Stadtbibliothek in Zürich, Zürich 1848, S. 35-37
Regest: REC, Bd. 5, Nr. 15199
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 12
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 716
 

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C II 1, Nr. 720 Gentilis de Spoleto, päpstlicher Legat, erlaubt die Publikation der Bulle von Papst Sixtus IV. vom 12. Juli 1479 im Bistum Konstanz, 1480 (Dokument)
 

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Usage

End of term of protection:7/12/1499
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1446941
 

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