C II 1, Nr. 710 Papst Sixtus IV. bestätigt eine erlassene Verordnung, wonach die Kaplaneien von sechs ihrer Altäre bei ihrer Erledigung je von dem Kapitel an Männer, die im Gesange unterrichtet sind, vergeben werden sollen, 1477.06.07 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 710
Title:Papst Sixtus IV. bestätigt eine erlassene Verordnung, wonach die Kaplaneien von sechs ihrer Altäre bei ihrer Erledigung je von dem Kapitel an Männer, die im Gesange unterrichtet sind, vergeben werden sollen
Brief:Papst Sixtus IV. bestätigt auf Bitten von Propst und Kapitel der Kollegiatkirche von Zürich eine von diesen erlassene Verordnung, wonach die Kaplaneien von sechs ihrer Altäre bei ihrer Erledigung je von dem Kapitel an Männer, die im Gesange unterrichtet sind, vergeben werden sollen.
Der Papst siegelt.
Creation date(s):6/7/1477
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Rom, St. Peter
Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Latein
Siegel:Bleibulle hängt
Personenregister URStAZH:Papst Sixtus IV.

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Publikationen:Vgl. Rep. Germ., Bd. 10, Teil 1, Bd. 3, Nr. 9940
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 710
 

Usage

End of term of protection:6/7/1497
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1446931
 

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