C II 1, Nr. 703 Bürgermeister und Rat genehmigen das Gesuch der Propstei, dass die Verordnung betreffend Vermächtnisse auf "Gott oder Ehre" nicht für die Chorherren und Kapläne der Propstei gelten solle, 1475.06.27 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 1, Nr. 703
Title:Bürgermeister und Rat genehmigen das Gesuch der Propstei, dass die Verordnung betreffend Vermächtnisse auf "Gott oder Ehre" nicht für die Chorherren und Kapläne der Propstei gelten solle
Brief:Burgermeister, Rat und Zunftmeister von Zürich, die eine Verordnung erlassen haben, dass, wenn jemandem von ihnen bewilligt worden sei, zu Vermächtnissen "durch Gott oder Ehre" über eine bestimmte Summe zu verfügen, ohne Angabe, wem die Vermächtnisse zukommen sollen, nach dem Tode des Testators schriftlich dem Rate mitgeteilt werden müsse, wohin und an wen die bewilligte Summe kommen solle und derselbe dann berechtigt sein solle, dergleichen Bestimmungen aufzuheben oder die Vermächtnisse zu vermindern, entsprechen dem Gesuch der Propstei Zürich, dass die genannte Verordnung auf die Chorherren und Kapläne der Propstei keine Anwendung finden solle.
Stadtsiegel.
Creation date(s):6/27/1475
Creation date(s), remarks.:Uf Zinstag nach st. Johanns Tag zu Sungichten
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Siegel:Stadtsiegel hängt, beschädigt

Weitere Angaben

Provenienz:Chorherrenstift Grossmünster
Abliefernde Stelle:Finanzrat, Stiftspflege; Ablieferung von 1848
Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 1, Nr. 703
 

Usage

End of term of protection:6/27/1495
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1446926
 

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