G I 23 (fol. 188 v - 189 v) Einnahme des grossen Zehnten in Höngg zuhanden des Stiftskelleramtes durch die Amtsleute des Klosters Wettingen, 1580.04.20 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 23 (fol. 188 v - 189 v)
Title:Einnahme des grossen Zehnten in Höngg zuhanden des Stiftskelleramtes durch die Amtsleute des Klosters Wettingen
Brief:Der grosse Zehnt in Höngg zuhanden des Kelleramts des Grossmünsterstifts, der seit 1520 zusammen mit dem dortigen Wettinger Zehntenteil verliehen wurde, wobei das Grossmünster einen Viertel und das Kloster Wettingen drei Viertel des Gesamtertrags erhielt, wird seit 1571 durch die Amtsleute des Klosters Wettingen eingezogen. Die Bauernschaft von Höngg und einige Stiftspfleger geben zu bedenken, dadurch würde dem Stift Schaden entstehen und begehren, der Zehnt in Höngg möge künftig wieder selber verliehen werden, zumal doch die besten Böden in Höngg im Bereich des Stiftszehnten liegen würden. Der Amtmann des Klosters Wettingen, Junker Jakob Stapfer, beteuert, dass ein solches Vorgehen zu aufwändig sei und dass er den Zehnten gewissenhaft einnehme und dem Kelleramt zustelle. Es wird entschieden, vorläufig bei diesem Vorgehen zu bleiben.
Creation date(s):4/20/1580

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amtleute; Zehnten

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 93
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 23 (fol. 188 v - 189 v)
 

Usage

End of term of protection:4/20/1660
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1242238
 

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