Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | G I 23 (fol. 188 v - 189 v) |
Title: | Einnahme des grossen Zehnten in Höngg zuhanden des Stiftskelleramtes durch die Amtsleute des Klosters Wettingen |
Brief: | Der grosse Zehnt in Höngg zuhanden des Kelleramts des Grossmünsterstifts, der seit 1520 zusammen mit dem dortigen Wettinger Zehntenteil verliehen wurde, wobei das Grossmünster einen Viertel und das Kloster Wettingen drei Viertel des Gesamtertrags erhielt, wird seit 1571 durch die Amtsleute des Klosters Wettingen eingezogen. Die Bauernschaft von Höngg und einige Stiftspfleger geben zu bedenken, dadurch würde dem Stift Schaden entstehen und begehren, der Zehnt in Höngg möge künftig wieder selber verliehen werden, zumal doch die besten Böden in Höngg im Bereich des Stiftszehnten liegen würden. Der Amtmann des Klosters Wettingen, Junker Jakob Stapfer, beteuert, dass ein solches Vorgehen zu aufwändig sei und dass er den Zehnten gewissenhaft einnehme und dem Kelleramt zustelle. Es wird entschieden, vorläufig bei diesem Vorgehen zu bleiben. |
Creation date(s): | 4/20/1580 |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Eintrag |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Amtleute; Zehnten |
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Usage |
End of term of protection: | 4/20/1660 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1242238 |
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