Title: | Redebewilligungen |
Inhalt und Form: | Alle Ausländer und Ausländerinnen, die sich in Zürich öffentlich äussern wollten, benötigten eine Bewilligung der Fremdenpolizei. Die Gesetzesgrundlage bildete der Bundesratsbeschluss vom 24.02.1948 betreffend politische Reden von Ausländern (Rednerbeschluss; Amtliche Sammlung AS 1948 119), dessen Aufhebung am 30. April 1998 (AS 1998 1174) erfolgte. Die von der Fremdenpolizei zwischen 1971-1998 erteilten so genannten Redebewilligungen wurden vollständig übernommen. Unter den Gesuchstellern befinden sich viele international bekannte Kulturschaffende, Wissenschaftler, Diplomaten und Politiker. Die Falldossiers bestehen in der Regel aus dem Gesuch des Veranstalters mit Angaben über Zeit und Ort der Veranstaltung, über den eingeladenen Referenten und das Thema des Vortrags, der Bewilligung der Fremdenpolizei und der Quittung für die Gebühren. Teilweise sind Einladungen, Flugblätter und Zeitungsartikel beigelegt. Bei Falldossiers ohne Redebewilligungen handelt es sich um - aufgrund von Zeitungsartikeln oder Hinweisen - nachträglich vorgenommenen Feststellungen, dass der Redner nicht öffentlich, sondern im Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung aufgetreten ist. Verweigerte Redebewilligungen können Rekurse enthalten. Ergänzt werden die Fallakten von Unterlagen zur Vollzugspraxis sowie Zeitungsartikel und Stellungnahme zur Aufhebung des Rednerbeschlusses. |
Creation date(s): | 1971 - 1998 |
Number: | 1582 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1234576 |
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