A 42.1.6, Nr. 3 Verordnung betreffend die Anlage des Friedhofes zu Predigern und dessen Abgrenzung gegenüber dem Friedhof zum Grossmünster, 1541 (ca.) (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 42.1.6, Nr. 3
Title:Verordnung betreffend die Anlage des Friedhofes zu Predigern und dessen Abgrenzung gegenüber dem Friedhof zum Grossmünster
Brief:Es wird die Anlegung eines neuen Friedhofs im Garten des ehemaligen Predigerklosters verordnet, da aufgrund der Seuchenzüge der vergangenen Jahre der Friedhof beim Grossmünster dermassen überbelegt ist, dass die sterblichen Überreste der Verstorbenen nicht mehr richtig verwesen können und sich schädliche Dünste ausbreiten. Der neue Friedhof soll mit geeigneten Aus- und Eingängen versehen und zu gegebenem Zeitpunkt durch eine Mauer eingefasst werden. Das Gebiet, innerhalb dessen die Toten auf dem neuen Predigerkirchhof begraben werden sollen, wird folgendermassen umrissen: In der Wacht Niederdorf bis zur Eselgasse (heute Metzgergasse), von dort bis zur Elendenherberge und die Steingasse (heute Spiegelgasse) entlang bis zum Haus des Bürgermeisters Diethelm Röist und hinaus zum Neumarkttor. Ausserhalb der Stadtmauer reicht das Gebiet vom Haus zur Krone die Zürichberger Strasse entlang auf den Zürichberg hinauf sowie nach Wipkingen. Ausserhalb davon müssen die Toten, die in den Begräbnisbereich der Stadt gehören, weiterhin beim Grossmünster bestattet werden. Da in der Kleinen Stadt noch kein Platzmangel besteht, bleiben die dortigen Friedhöfe vorerst unverändert, unter Vorbehalt späterer Massnahmen.
Creation date(s):approx. 1541
Creation date(s), remarks.:Datierung aufgrund des Inhalts
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Preview:
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Überlieferung:Aufzeichnung (Einzelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Friedhof; Grabstätte; Seuchen

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 180
Level:Dokument
Ref. code AP:A 42.1.6, Nr. 3
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
B VI 256 (fol. 49 r-v) Verordnung betreffend Einstellung eines Totengräbers für den neuen Friedhof bei der Predigerkirche sowie Vorkehrungen zur Anlage des dortigen Gräberfeldes, 1541.11.14 (Dokument)

Siehe:
B III 7 (fol. 34 r) Verordnung betreffend die Anlage des Friedhofes zu Predigern und dessen Abgrenzung gegenüber dem Friedhof zum Grossmünster, 1550 (ca.)-1560 (ca.) (Dokument)
 

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Usage

End of term of protection:12/31/1561
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1168974
 

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