A 42.1.13, Nr. 31 Pensionenverbot von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich, 1503 (ca.)-1522 (ca.) (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 42.1.13, Nr. 31
Title:Pensionenverbot von Bürgermeister und Räten der Stadt Zürich
Brief:Bürgermeister, Kleiner und Grosser Rat der Stadt Zürich erlassen das folgende Verbot, das sie gegenüber Gott und den Heiligen beschworen haben: Künftig soll niemand mehr aus der Stadt Zürich und ihrem Herrschaftsgebiet Pensionen und Zuwendungen von auswärtigen Herrschern annehmen oder annehmen lassen, in welcher Form auch immer (1). Zuwiderhandelnde sollen als ehrlos und meineidig gelten und nicht mehr als Richter, Ratsherren und Zeugen zugelassen werden. Bei groben Verstössen können auch härtere Strafen verhängt werden. Für die Verurteilten soll auch niemand bitten oder ihre Begnadigung bewirken, bei einer Busse von 100 Gulden, im Falle von Zahlungsunfähigkeit bei Verbannung (2). Gesuche um Ausserkraftsetzung des Verbots seitens von Auswärtigen sollen unter Hinweis auf den geleisteten Eid gar nicht erst vor den Rat gebracht werden. Wer dies trotzdem tut, wird mit der Busse von 100 Gulden bestraft (3). Weiterhin erlaubt sind Geschenke zwischen Bürgern, Landleuten und Personen, die innerhalb der Eidgenossenschaft ansässig sind (4). Mitglieder von Gesandtschaften zu auswärtigen Fürsten dürfen lediglich Beträge im Umfang ihrer Reisespesen geltend machen (5). Verstösse gegen das vorliegende Verbot müssen der Obrigkeit angezeigt werden. Wer dies unterlässt, wird auf gleiche Weise bestraft wie die Fehlbaren selbst (6). Das Verbot soll halbjährlich im Anschluss an die Eidleistung der Stadtgemeinde verlesen werden. Personen, die vorsätzlich dem Schwörtag fernbleiben, sind dennoch zur Einhaltung des Verbots gebunden (7). Die Vögte sollen das Verbot anlässlich der Eidleistungen in ihren Landvogteien ebenfalls verlesen lassen (8).
Creation date(s):between approx. 1503 and approx. 1522
Creation date(s), remarks.:Datierung aufgrund des Inhalts
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 31.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Anzeigepflicht; Ausweisung; Bestechung; Bussen; Eid; Geschenke; König/Kaiser; Löhne; Militär; Pensionen; Solddienst

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 528, Bündel 5, Nr. 17 (vgl. KAT 39, S. 803)
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 72
Level:Dokument
Ref. code AP:A 42.1.13, Nr. 31
 

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End of term of protection:12/31/1541
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1168972
 

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