Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | A 42.1.5, Nr. 6 |
Title: | Verbot der Stadt Zürich des Ankaufs und Brachliegenlassens von Gütern sowie der Auswanderung ohne vorgängige Bewilligung |
Brief: | Aufgrund des Umstandes, dass im Herrschaftsgebiet der Stadt Zürich etliche Personen Grundstücke und Höfe aufkaufen, diese aber nicht bebauen, sondern zu Weideflächen werden lassen oder in Sennhöfe umwandeln, wodurch Mangel an Korn und weiterem Getreide entsteht, sowie angesichts dessen, dass etliche Bewohner der Landschaft wegen des Landmangels zur Auswanderung gezwungen sind, ordnen Bürgermeister und Kleiner Rat das Folgende an: Künftig darf niemand im Herrschaftsgebiet der Stadt Zürich mehr Güter ankaufen, als er selbst bebauen oder einem anderen um gebührlichen Zins verpachten kann (1). Wer kürzlich Güter auf der Landschaft gekauft hat, diese jedoch nicht bebaut, muss diese innert Jahresfrist wiederum der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen oder einem Anderen um gebührlichen Zins zur Nutzung überlassen. Wo Streitigkeiten um den Zins entstehen, sollen diese durch den Vogt oder die örtlichen Geschworenen gerichtet werden. Allen Vögten und Amtleuten wird geboten, den Bewohnern der Landschaft diese Verordnung zu verkünden und von Zuwiderhandelnden eine Busse von 10 Mark Silber einziehen (2). Diejenigen im Herrschaftsgebiet der Stadt Niedergelassenen, die aufgrund des Mangels an landwirtschaftlichem Boden auszuwandern wünschen, sind künftig verpflichtet, ihr Vorhaben gegenüber Vogt und Amtleuten anzumelden, die ihnen beim Verbleib an ihrem Wohnort behilflich sein sollen und ohne deren Bewilligung sie nicht zur Auswanderung berechtigt sind (3). |
Creation date(s): | 3/17/1488 |
Number: | 1 |
Archival Material Types: | Urkunde/Urkundenabschrift |
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Dokumentspezifische Merkmale |
Preview: |
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Überlieferung: | Aufzeichnung (Einzelblatt) |
Dimensions W x H (cm): | 22.0 x 32.0 |
Trägermaterial: | Papier |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Amtleute; Auswanderung; Bussen; Getreide; Landwirtschaft; Vogtei; Weiderecht; Zinsen |
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Weitere Angaben |
Kopien bzw. Reproduktionen: | Digitalisat |
Publikationen: | Nachweis: Schott-Volm, Repertorium, S. 750, Nr. 10 |
Weblinks: | Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 24 |
Level: | Dokument |
Ref. code AP: | A 42.1.5, Nr. 6 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 3/17/1508 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1158849 |
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