Title: | Inspektorat für die Notariate, Grundbuch- und Konkursämter |
Inhalt und Form: | Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 12.03.1906 wurde ein Inspektorat für die Notariate und Konkursämter geschaffen, was schliesslich im Gesetz betreffend die Organisation der Notariatskanzleien vom 28.07.1907 Eingang fand. Die Aufgabe des Inspektors war und ist die fachliche Aufsicht, die Prüfung der Geschäftsführung und die Begleitung von Amtsübergaben bei Notariaten, Grundbücher- und Konkursämtern. Die Notariatsinspektoren erstatten über jede Inspektion einen Rapport und alljährlich einen Bericht. Gewählt werden die Inspektoren und ihre Stellvertreter von der Gesamtbehörde des Obergerichts. Die Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 30.06.1976 sieht neben der Vorbereitung der das Notariatswesen betreffenden Geschäfte zuhanden der Verwaltungskommission für den Inspektor erstmals zusätzlich die Kompetenz vor, bis zu einer bestimmten Betragshöhe selbständig zu verfügen. Diese Kompetenz wird in der nachfolgenden Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 08.12.1999 beibehalten.
Benutzte Quellen und Literatur: Verordnung über die Organisation des Obergerichts vom 30.06.1976 und 08.12.1999 Rechenschaftsbericht des Obergerichts für das Jahr 1977. |
Creation date(s): | 1980 - 1985 |
Number: | 40 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1150159 |
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