Verwaltungskommission, 1957-1996 (Klasse)

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Title:Verwaltungskommission
Inhalt und Form:Geschäftskontrollen, Protokolle, Beschlüsse und Verfügungen der Verwaltungskommission sowie Verfügungen des Notariatsinspektorats.

Mit der Verordnung über die Organisation des Obergerichtes vom 20.12.1922 wurden die dem Obergericht seit seiner Errichtung übertragenen Geschäfte der Justizverwaltung dem Plenum entzogen und der neu geschaffenen Verwaltungskommission zugewiesen. Grund für diesen Wechsel war die bedeutende Zunahme der Verwaltungsgeschäfte und die stetige Vergrösserung des Kollegiums des Obergerichtes. Die Kommission bestand zu Beginn aus fünf Mitgliedern und zwei Stellvertretern. 1942 wurde die Zahl der Ersatzpersonen auf drei erhöht, seit 1971 sind es deren fünf. Bei Bedarf können zudem seit 1963 weitere Mitglieder des Obergerichtes als ausserordentliche Ersatzleute beigezogen werden. Die Leitung der Verwaltungskommission obliegt seit jeher dem Obergerichtspräsidenten.
Die Verwaltungskommission fasste ihre Beschlüsse zunächst grundsätzlich in Sitzungen, dringliche oder minder wichtige Geschäfte konnten auf schriftlichen Antrag hin auf dem Zirkularweg erledigt werden. Per Anfang 1971 wurde die inhaltliche Trennung zwischen Sitzungen und Zirkularweg aufgehoben; die für die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg bislang nötige Einstimmigkeit wurde jedoch beibehalten.
Die Kommission ist für die Erledigung sämtlicher Justizverwaltungsgeschäfte zuständig, sofern diese nicht anderen Behörden oder Organen des Obergerichtes vorbehalten sind. Darunter fällt seit jeher die Aufsicht über die Bezirksgerichte und ihre Kanzleien, die mittelbare oder unmittelbare Aufsicht über die Geschäftsführung der Notariate, Grundbuchämter, Konkursämter, Betreibungsämter, Gemeindeammannämter und ihrer Kanzleien und der Friedensrichter. Weiter beaufsichtigt die Kommission das einem Notariat angeschlossene Schiffsregisteramt sowie die den Betreibungsämtern angehängten Viehverschreibungsämter. Das dem Obergericht unterstellte Notariatsinspektorat und das Betreibungsinspektorat wurden 1977 der Verwaltungskommission angegliedert. Die Verwaltungskommission bereitet weiter alle vom Gesamtgericht zu behandelnden Geschäfte vor und kann einen Antrag stellen. Daneben wurde ihr in den Verordnungen von 1922-1962 die Ausarbeitung des jährlichen Rechenschaftsberichts des Obergerichtes übertragen.
Der Verwaltungskommission steht das Weisungsrecht und die Disziplinargewalt zu. Die von der Verwaltungskommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefassten Beschlüsse können nicht an das Gesamtgericht weitergezogen werden.

Benutzte Quellen und Literatur:
Verordnung über die Organisation des Obergerichtes vom 20.12.1922, 07.09.1931, 06.07.1935, 21.11.1941, 21.11.1962, 07.12.1970 (Änderung), 30.06.1976 und 08.12.1999
Rechenschaftsbericht des Obergerichtes für die Jahre 1923 und 1977.
Creation date(s):1957 - 1996
Number:2980
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=308701
 

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