B IV 19 (fol. 126 v) Anweisung Zürichs an Stein am Rhein und Winterthur, die Eichung kupferner Weinmasse für die Landschaft zu untersagen, 1555.03.21 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B IV 19 (fol. 126 v)
Title:Anweisung Zürichs an Stein am Rhein und Winterthur, die Eichung kupferner Weinmasse für die Landschaft zu untersagen
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich teilen dem Bürgermeister und Rat der Stadt Stein am Rhein mit, in Zürich die Verwendung wie bisher hölzerner statt kupferner Weinmasse für den Weinverkauf angeordnet zu haben, da sonst Manipulationen durch eigennützige Leute zu befürchten seien. Um zu verhindern, dass Zürcher Untertanen solche Weinmasse bei den Kupferschmieden in Stein am Rhein in Auftrag geben, fordern sie die Adressaten auf, keine kupfernen Weinmasse für den Gebrauch in der Zürcher Landschaft eichen zu lassen. Wie sie aber den Wein in ihrer Stadt abmessen und verkaufen lassen, wollen die Zürcher den Adressaten überlassen.
In einem Nachtrag wird vermerkt, dass ein ebensolches Schreiben an den Schultheissen und Rat von Winterthur erging.
Creation date(s):3/21/1555

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B IV 19 (fol. 126 v)
 

Usage

End of term of protection:3/21/1575
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1106235
 

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