C II 18, Nr. 1227 Gütlicher Spruch dreier Ratsverordneter im Streit um die Nutzung einer Stoffelweide durch die Gemeinde Oerlikon, 1562.10.29 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:C II 18, Nr. 1227
Title:Gütlicher Spruch dreier Ratsverordneter im Streit um die Nutzung einer Stoffelweide durch die Gemeinde Oerlikon
Brief:Ludwig Schörli und Jakob Hafner, neuer und alter Vogt zu Schwamendingen, Oerlikon etc., sowie Hans Kambli, Ratsverordnete, fällen einen gütlichen Spruch im Streit zwischen der Gemeinde Oerlikon einerseits und Prädikant Rudolf Walthart zu St. Peter, Jörg Stadler, Meister des Spitals Zürich, und Heinrich Lindiner an der Oberstrass andererseits, wegen des Anspruchs der Gemeinde, mit ihrem Vieh in die Stoffelweide der Gegenpartei nach Abschluss der Heu- und Emdernte bis zum 1. September zu fahren. Prädikant Walthart und Heinrich Lindiner weisen darauf hin, das ihr Einfang von 4 1/2 Mannwerk, wovon 1/2 Mannwerk dem Stift gehören, laut ihrer Kaufbriefe ein eingschlossenes Gut sei. Der Spitalmeister erklärt, dass beide Spitalmatten mit Grünhägen umgeben und durch Eegräben vom Krygenrieth der Gemeinde Oerlikon abgesondert seien, darin zur Ausweidung des Grases nach der Heu- und Emdernte die Rinder des Spitals getrieben werden und darauf die übrige Weide einem Seebacher um einen ziemlichen Zins verliehen werde.
Die Ratsverordneten entscheiden: 1. Der Gemeinde Oerlikon wird das Weidrecht auf den strittigen Einfang kraft der durch Prädikant Rudolf Walthart und Heinrich Lindiner vorgelegten Urkunden abgesprochen. 2. Beide Spitaler Wiesen sollen eingeschlossen bleiben, jedoch durch das Vieh des Spitals nicht länger als drei Wochen nach Fronleichnam beweidet werden. Nachher darf der Spitalmeister die übrige Weide weder verleihen noch verkaufen, sondern die Gemeinde Oerlikon soll daselbst die Stroffelweide mit ihrem Vieh bis zur gänzlichen Ausweidung haben. 3. Der Spitalmeister soll mit seinen Dienern Heinrich Studer beim Auftun des Grabens an der Nüwen Brunwiss, was dieser zu tun pflichtig ist, behilflich sein, damit das Wasser seinen Ausgang habe. 4. Jakob Schwytzer soll die Schwellen seiner neugemachten Wasserleitung, welche den Oberen Wiesen des Spitals schädlich sein könnten, wieder entfernen, es sei denn, dass er mit dem Spitalmeister eine gütliche Vereinbarung treffe. Jede Partei soll die erlittenen Kosten selbst tragen, die durch die Ratsverordneten verursachten Kosten aber der Spitalmeister allein, weil er den Augenschein verlangte. Es siegeln Ludwig Schörli, Jakob Hafner und Hans Kambli.
Creation date(s):10/29/1562
Creation date(s), remarks.:Weinmonat
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original
Trägermaterial:Pergament
Language:Deutsch
Siegel:Alle drei Siegel hängen, das zweite ist beschädigt.

Weitere Angaben

Kopien bzw. Reproduktionen:Mikrofilm
Level:Dokument
Ref. code AP:C II 18, Nr. 1227
 

Usage

End of term of protection:10/29/1642
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1102911
 

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