G I 34 (S. 397-401) Spruch der Ratsabgeordneten in einem Konflikt betreffend das Einzugsgeld zu Schwamendingen zwischen dem Stift und der Gemeinde, 1648 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 34 (S. 397-401)
Title:Spruch der Ratsabgeordneten in einem Konflikt betreffend das Einzugsgeld zu Schwamendingen zwischen dem Stift und der Gemeinde
Brief:Die Abgeordneten der Bauernschaft von Schwamendingen begehren vor dem Zürcher Rat die Erlaubnis, von den neu zuziehenden Hubern ein Einzugsgeld zugunsten der Gemeinde und ein Schirmgeld zugunsten der beiden Obervögte von insgesamt 20 oder 25 Gulden pro Haushaltung zu verlangen, wie dies in allen Dörfern und Gemeinden üblich sei. Darauf bestellt der Rat die drei Ratsherren Statthalter Escher, Hans Heinrich Müller und Jakob Haffner, zusammen mit dem Stift einen Entscheid in der Angelegenheit zu fällen.
Die Herren des Stifts sind erbost über das Vorgehen der Bauern hinter ihrem Rücken und verweisen darauf, dass zuvor nie Einzugsgeld erhoben worden sei. Sie begründen dies damit, dass der Einzug allein den Dörfern und Gemeinden zustehe, die über ein eigenes Gemeinwerk mit Nutzung von Feldern, Hölzern, Weiden oder jährlichen Geldzinsen verfügen. Die Gemeinde Schwamendingen aber habe kein solches Gemeinwerk und habe von alters her nur ein Hubenrecht, da sämtliche Felder, Hölzer und Weiden zu Schwamendingen des Stifts Eigen seien. Keiner, ob in Schwamendingen geboren oder erst später zugezogen, verfüge über "kein einziger stumppen holtzes, auch kein weidrecht", ausser er habe es als Hube geerbt oder gekauft. Sie zählen zudem Beispiele auf, welche veranschaulichen sollen, dass die Einzugsgelder von den Gemeindegenossen nur vertrunken werden würden. Das Stift anerkennt aber das Recht der Obervögte auf den Einzug eines Schirmgelds von jedem neuen Huber und Einzügling für ihre Arbeit als Rechtsprecher. Dies jedoch unter Vorbehalt des Hubenrechts des Stifts.
Vor den Ratsverordneten, den vier Stiftspflegern und dem ganzen Kapitel bekräftigen die Abgesandten der Gemeinde, Untervogt Kuon von Schwamendingen mit Görg Koch und Ruodli Benz, erneut ihr Anliegen und versichern, sie würden das Einzugsgeld zum gemeinen Nutzen des Dorfes anlegen und für künftige Notsituationen auf die Seite legen.
Die Ratsverordneten und die Stiftsherren entscheiden gegen das Begehren der Bauernsame von Schwamendingen. Der Spruch soll den Stiftsherren in einer mit dem Stadtsiegel versehenen Urkunde verbrieft werden, damit ihre Position in ähnlichen Konflikten gesichert sei.
Creation date(s):1648
Entstehungsdatum, Original:2/20/1629

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift (Grundtext)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:G I 34 (S. 397-401)
 

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Related units of description:Siehe:
G I 6, Nr. 48 Spruch der Ratsabgeordneten in einem Konflikt betreffend das Einzugsgeld in Schwamendingen zwischen dem Grossmünsterstift und der Bauernschaft, 18. Jh. (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1649
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Physical Usability:Uneingeschränkt
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