G I 6, Nr. 48 Spruch der Ratsabgeordneten in einem Konflikt betreffend das Einzugsgeld in Schwamendingen zwischen dem Grossmünsterstift und der Bauernschaft, 18. Jh. (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:G I 6, Nr. 48
Title:Spruch der Ratsabgeordneten in einem Konflikt betreffend das Einzugsgeld in Schwamendingen zwischen dem Grossmünsterstift und der Bauernschaft
Brief:Die Abgeordneten der Bauernschaft von Schwamendingen bitten vor dem Zürcher Rat um die Erlaubnis, von den neu zuziehenden Hubern ein Einzugsgeld zugunsten der Gemeinde und ein Schirmgeld zugunsten der beiden Obervögte von insgesamt 20 oder 25 Gulden pro Haushaltung zu verlangen, wie dies in allen Dörfern und Gemeinden üblich sei. Darauf bestellt der Rat drei Ratsherren, Statthalter Escher, Hans Heinrich Müller und Jakob Hafner, zusammen mit dem Stift einen Entscheid in der Angelegenheit zu fällen.
Die Herren des Stifts beschweren sich über das Vorgehen der Bauern hinter ihrem Rücken und verweisen darauf, dass zuvor nie Einzugsgeld erhoben worden sei. Sie begründen dies damit, dass der Einzug allein den Dörfern und Gemeinden zustehe, die über ein eigenes Gemeinwerk mit Nutzung von Feldern, Wäldern, Weiden oder jährlichen Geldzinsen verfügen. Die Gemeinde Schwamendingen aber habe kein solches Gemeinwerk und habe von alters her nur ein Hubenrecht, da sämtliche Felder, Wälder und Weiden in Schwamendingen des Stifts Eigen seien. Das Stift anerkennt aber das Recht der Obervögte auf den Einzug eines Schirmgelds von jedem neuen Huber und Einzügling für ihre Arbeit als Rechtsprecher. Dies jedoch unter Vorbehalt des Hubenrechts des Stifts.
Vor den Ratsabgeordneten, den vier Stiftspflegern und dem ganzen Kapitel bekräftigen die Abgesandten der Gemeinde, Untervogt Kuhn von Schwamendingen mit Georg Koch und Ruodli Benz, erneut ihr Anliegen und versichern, sie würden das Einzugsgeld zum gemeinen Nutzen des Dorfes anlegen und für künftige Notsituationen auf die Seite legen.
Die Ratsabgeordneten und die Stiftsherren entscheiden gegen das Begehren der Bauernschaft von Schwamendingen. Der Spruch soll den Stiftsherren in einer mit dem Stadtsiegel versehenen Urkunde verbrieft werden, damit ihre Position in ähnlichen Konflikten gesichert sei.
Creation date(s):18th cent.
Entstehungsdatum, Original:2/20/1629
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Abschrift (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.5 x 37.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Allmende; Einzug; Gemeinde; Rechtsgewohnheit; Urteil

Weitere Angaben

Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/11, Nr. 110
Level:Dokument
Ref. code AP:G I 6, Nr. 48
 

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Related units of description:Siehe:
G I 34 (S. 397-401) Spruch der Ratsabgeordneten in einem Konflikt betreffend das Einzugsgeld zu Schwamendingen zwischen dem Stift und der Gemeinde, 1648 (Dokument)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1800
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=1477105
 

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