B VI 190 - B VI 279 a Rats- und Richtbücher, 1366-1798 (Klasse)

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Ref. code:B VI 190 - B VI 279 a
Title:Rats- und Richtbücher
Inhalt und Form:Die Reihe der Rats- und Richtbücher besteht aus fünf verschiedenen, in den einzelnen Bänden oft untereinander vermischten und in der chronologischen und inhaltlichen Abfolge vielfach gestörten Serien, die ursprünglich in Heftform überliefert waren, bevor sie in der Amtszeit des 1713 gewählten Registrators Johannes Rahn (1655-1732) wie andere Serien auch zu den heutigen Bänden gebunden wurden und Register erhielten. Es handelt sich also nur bedingt um eine spätmittelalterliche bzw. frühneuzeitliche Amtsbuchserie. Gut erkennbar sind die ursprünglich lose aufbewahrten Hefte an den abgenutzten, dunklen und teilweise beschädigten Deck- und Abschlussblättern. - Im Einzelnen sind zu unterscheiden:

1. Richtbücher, zuweilen (besonders im Zeitraum 1429-1450) als Libri Maleficiorum bezeichnet, hier Ratslisten genannt, da jeweils am Beginn der Natal- und der Baptistalhälfte des Rats ein Verzeichnis der neuen Räte und Zunftmeister, häufig auch der Vögte und weiterer Amtleute steht. Diese mit wenigen Lücken von 1376 bis 1798 laufende, in ihrer Gesamtheit sich auf die richterliche Tätigkeit des halbjährig amtierenden Rates beziehende Serie enthält wiederum verschiedene Typen von Aufzeichnungen:
1.1 Confessiones malefactorum bzw. Vergichten, d. h. mit der Formel "N. N., der hier gegenwärtig steht, hat mit und ohne Pein [= Folter] verjehen [= gestanden], dass ..." beginnende Verurteilungen der Blutgerichtsbarkeit zum Tod, zu anderen Körperstrafen oder zu Verbannung.
1.2 Private Klagen, meist in Schelt- und Schlaghändeln, entweder in Form originaler Klageschriften an den Rat ("Frommen, fürsichtigen ...") oder amtlicher Protokollierung: "Es klagt A confinis B auf C ...". Es folgen die Zeugenaussagen (Kundschaften) und gewöhnlich Notizen über die vorläufige oder definitive Erledigung des Falles, bei abschliessender Beurteilung "judicatum est", bei Setzung einer Frist, innert der die Parteien weitere Beweismittel beizubringen haben: "Mag N. N. in dem nächsten Monat erweisen, dass ..., so soll beschehen, als recht ist; mag er das nicht, so soll aber beschehen, als recht ist."
1.3 Nachgänge (d. h. vom Rat eingeleitete Verfahren mit Zeugeneinvernahmen) ohne private Klage, beginnend mit: "Man soll nachgan und richten ...".
"Die in Erzählform verfassten Quellen haben den Vorteil, dass sie über die normativen Ordnungen des Rechts, der Verfassung und der Wirtschaft hinaus die Alltagsbeziehungen sichtbar machen; ein für die Schweiz im Spätmittelalter ausserordentlicher, wenn nicht einmaliger Quellenbestand." (Sibylle Malamud)
1489 ist schlagartig eine Praxisänderung festzustellen, indem Zeugenaussagen zunehmend separat auf losen Akten protokolliert wurden. Noch bis in die 1500er Jahre wurden immerhin aussergewöhnliche und wichtig erscheinende Klagen und Nachgänge mit den zugehörigen Zeugenaussagen in die Richtbücher aufgenommen, danach werden diese Einträge immer spärlicher und ab Mitte des 16. Jahrhunderts verkümmern die Richtbücher und enthalten fast nur noch Beamtenlisten, Todesurteile und Verurteilungen zum Halseisen. In loser Form sind Kundschaften und Nachgänge im Bestand A 27 überliefert, in (später) gebundener Form, beschränkt auf den Zeitraum 1514-1534, in den drei Bänden B VI 288 bis B VI 290. Die Bussenlisten wurden ab 1548 in separaten Bussenheften eingetragen (F III 45).

2. Die Ratsbücher (so genannt wegen ihrer Ähnlichkeit mit den Ratsmanualen, die sie für deren Lücke bzw. Unterbruch von 1516 bis 1544 mehr oder weniger ersetzen) laufen von 1516 bis 1664 und enthalten neben Verhandlungen über nicht-todeswürdige Vergehen auch nicht-gerichtliche Verhandlungen der beiden Räte sowie von Räten und Bürgern. Die Natalbände beginnen mit dem Verzeichnis der "Ofengschauer" der Stadtwachten, die Baptistalbände mit den Namen derer, welche von den Secklern, Baumeistern und Sihlherren die Rechnungen abnehmen mussten.
Stadtschreiber Wolfgang Mangold hat in den Jahren 1526 bis 1528 einzelne Beschlüsse aus den Ratsbüchern seiner Amtszeit (B VI 249 und B VI 250) in ein eigenes Buch, das nach ihm benannte Mangoldbuch (B III 3) kopiert.

3. Eingewinnerverzeichnisse (Pfändungsbücher) sind (mit Lücken) für die Jahre 1375 bis 1487 erhalten. Sie betreffen das Eintreiben privater Geldschulden durch die vom Rat bestellten Eingewinner, deren Namen in der Regel auf dem Titelblatt verzeichnet sind. Ihre Anlage entspricht dem Rechtsgang: Wenn eine befristete Geldschuld fällig wurde, ohne bezahlt zu werden, gelangte der Gläubiger an den Rat, der drei Eingewinner zur Einkassierung der Forderung bestimmte. Die Eingewinnerbücher weisen in zwei Kolonnen die Namen der Gläubiger und der Schuldner auf sowie die Schuldbeträge (vgl. dazu Johann Caspar Bluntschli, Staats- und Rechtsgeschichte der Stadt und Landschaft Zürich, 1. Teil, Zürich 1838, S. 294 f.).

4. Verrufbücher liegen nur vereinzelt aus den Jahren 1468 bis 1483 vor. Jeweils auf Johannes Baptist angelegt, enthalten sie die Namen der wegen Schulden aus der Stadt verwiesenen Leute und ihrer Gläubiger: "A tenetur B ...". (vgl. dazu die Gruppe der Verlust- und Verrufbücher 1468 bis 1519: B VI 291 a - B VI 293.)

5. Vogtbücher, lückenhaft erhalten für die Jahre 1433 bis 1564, sind Bussenverzeichnisse der Land- und Obervogteien: "harinne stant geschribene alle die bueßen, die von fraevinen sint gefallen under den voegten".

Die zahlreichen originalen "Briefe" und urkundenartigen Beilagen, die den Bänden B VI 190 - B VI 257 beigebunden sind, sind einzeln verzeichnet (bis 1460 auf der Grundlage der Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich (URStAZH), danach auf der Grundlage eines analoges Findmittels (Typoskript) von Otto Sigg, erstellt ca. 1980).
Die zahlreichen im 19. Jahrhundert aus den Bänden herausgeschnittenen und in die Aktenbestände versetzten Einzeldokumente, um deren Identifikation Werner Schnyder bemüht war, sind (noch unvollständig) auf Stufe Band dokumentiert.

Ältere Findmittel für die Rats- und Richtbücher fehlen, weshalb die Register aus dem frühen 18. Jahrhundert am Ende der Bände das massgebliche Hilfsmittel für den Zugang darstellen. Diese Register verzeichnen in erster Linie die beteiligten Personen, teilweise mit den Herkunftsorten. Dazwischen finden sich auch einige inhaltliche Schlagwörter. Ortsnamen sind nur sporadisch verzeichnet; ein Stück weit eine Ausnahme davon bilden die Bände B VI 246 - B VI 257 (1516-1552), wo häufiger auch Orte verzeichnet sind

Die Rats- und Richtbücher wurden in verschiedenen Editionen in Auszügen abgedruckt bzw. regestiert. Zu nennen sind insbesondere:
- Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533, hg. von Emil Egli. Zürich 1879. [974 Nummern; Sigle: RB (für Ratsbuch)]
- Actensammlung zur Schweizerischen Reformationsgeschichte in den Jahren 1521-1532, bearb. und hg. von Johannes Strickler. 5 Bde. Zürich 1878-1884. [67 Nummern]
- Ammann, Hektor. Neue Beiträge zur Geschichte des Zurzacher Messen, Aarau 1930. (auch in: Taschenbuch der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau für das Jahr 1929, S. 1-207) [28 Nummern]
- Dokumente zur Geschichte des Bürgermeisters Hans Waldmann, hg. von Ernst Gagliardi. 2 Bde. Basel 1911-1913 (QSG. Neue Folge II/1-2). [ca. 100 Nummern]
- Nachträge [zu den Eidgenössischen Abschieden] aus den Beständen des Staatsarchivs Zürich (bis 1499), bearb. von Alice Denzler und Werner Schnyder. 4 Bde. Typoskript. [Zürich] 1941-1943. [StAZH Bib. Bb 380] [3 Einträge]
- Hexenprozesse mit Todesurteil. Justizmorde der Zunftstadt Zürich, bearb. von Otto Sigg, Zürich 2012. [61 Nummern]
- Quellen zur Geschichte der Täufer in der Schweiz, Bd. 1: Zürich, hg. von Leonhard von Muralt und Walter Schmid, Zürich 1952. [55 Nummern]
- Quellen zur Zürcher Wirtschaftsgeschichte von den Anfängen bis 1500, bearb. von Werner Schnyder. 2 Bde. Zürich und Leipzig 1937. [295 Nummern]
- Urkundenregesten des Staatsarchivs des Kantons Zürich (1336-1460), bearb. von Dieter Brupbacher, Erwin Eugster, Martin Lassner, Urs Amacher, Peter Niederhäuser und Christian Sieber, 7 Bde., Zürich 1987–2007. [72 Nummern]
Vollständig transkribiert liegt der erste Band (B VI 190) vor:
- Lüthi, Rudolf. Rats- und Richtbücher der Stadt Zürich, Bd. 1 (1375-1379), Lizenziatsarbeit Zürich 1986. [StAZH Bib. Df 2/1-2 RP]
Ausserdem liegen aus dem unten genannten SNF-Projekt Teiltranskriptionen der Bände B VI 217 - B VI 220 vor:
- Rats- und Richtebücher 1450-1457. Transkription von ausgewählten Gerichtsfällen der Jahre 1450-1457 durch Studierende am Lehrstuhl von Professor Hans-Jörg Gilomen, Sommersemester 1992 (Delinquenz im spätmittelalterlichen Zürich), Wintersemester 1994/1995 (Verbrechen und Bestrafung in Zürich), 3 Bde. Zürich 1992-1995. [StAZH Bib. Df 4/1-3]
Ebenfalls in Editionen bzw. Verzeichnissen liegen die wichtigsten Ämterlisten vor (jeweils unter Verwendung auch noch anderer Quellen):
- Die Zürcher Ratslisten 1225 bis 1798, hg. vom Staatsarchiv des Kantons Zürich, bearb. von Werner Schnyder. Zürich 1962.
- Dütsch, Hans-Rudolf. Die Zürcher Landvögte 1402-1798, Diss. Zürich 1994.
- Frey, Walter. Beiträge zur Finanzgeschichte Zürichs im Mittelalter, Diss. Zürich 1910 bzw. Zürich 1911 (Schweizer Studien zur Geschichtswissenschaft. 3/1). (mit Listen der Seckelmeister, Baumeister, Sihlwaldmeister)
- Hüssy, Hans: Das Finanzwesen der Stadt Zürich im Zeitalter der Reformation, Diss. Zürich 1943. [StAZH Dg 120 1-3 RP] (mit Listen der Seckelmeister und Baumeister)
- Spörri, Max. Verzeichnis der zürcherischen Land- und Obervögte, 1391 bzw. 1497 bis 1798, Typoskript, Zürich 1943. [StAZH Bib. Db 20]
- Vonrufs, Ulrich. Die politische Führungsgruppe Zürichs zur Zeit von Hans Waldmann (1450-1489), Diss. Zürich 2002 (mit Listen der Obristzunftmeister, Seckelmeister, Baumeister, Zeugmeister, Kontrolleure der Vogtrechnungen)

Publikationen:
- Burghartz, Susanna. Leib, Ehre und Gut. Delinquenz in Zürich Ende des 14. Jahrhunderts. Zürich 1990.
- Burghartz, Susanna. Disziplinierung oder Konfliktregelung? Zur Funktion städtischer Gerichte im Spätmittelalter: Das Zürcher Ratsgericht, in: Zeitschrift für Historische Forschung 16, 1989, S. 385-407.
- Guggenheim-Grünberg, Florence. Sprachen und schrieben die Zürcher Juden jiddisch zu Ende des 14. Jahrhunderts?, in: Fragen des älteren Jiddisch, hg. von Hermann-Josef Müller und Walter Röll (Trierer Beiträge. Aus Forschung und Lehre an der Universität Trier. Sonderheft 2), S. 2-3.
- Matter, Sylvie Fee. Zwischen Seelsorger und Staatsdiener. Vereinbarkeit der verschiedenen Aufgaben eines Zürcher Geistlichen im frühen 18. Jahrhundert. Seminararbeit Universität Zürich. Zürich 2010. [StAZH Bib. Bg 8.5 RP]
- Matter, Sylvie Fee. "das mensch habe allezeit geläugnet es sei schwanger". Ursachen von Kindsmord und -aussetzung im Zürich des frühen 18. Jahrhunderts. Seminararbeit Universität Zürich. Zürich 2010. [StAZH Bib. Df 60.44 RP]
- Pohl, Susanne. Making Manslaughter. Process, Punishment and Restitution in Württemberg and Zurich, 1376-1700. Leiden 2017 (Medieval Law and its Practice. 22) (überarbeitete Ausgabe von: Negotiating honor and state authority. The prosecution and punishment of manslaughter in Zürich and Southwest Germany, 1350-1600. Diss. Ann Arbor, Michigan 1998. [StAZH Bib. Df 251 RP])
- Pohl-Zucker, Susanne. Ehrlicher Totschlag, Rache, Notwehr. Zwischen männlichem Ehrencode und dem Primat des Stadtfriedens (Zürich 1376-1600), in: Kulturelle Reformation. Sinnformationen im Umbruch 1400-1600, hg. von Bernhard Jussen und Craig Koslofsky, Göttingen 1999 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. 145), S. 239-283.
- Pohl, Susanne. Uneasy peace. The practice of the "Stallung" ritual in Zürich, 1400-1525, in: Journal of Early Modern History, 7, 2003, S. 28-54.
- Rohmann, Gregor. Tanz als Krankheit, Tanz als Therapie. Die Formierung eines religiös-medizinischen Konzepts (15. und 16. Jahrhundert), in: Das Mittelalter 23, 2018, S. 281-307, hier S. 294-300 (Streit unter den Zuschauern: Die Tänze an der Züricher Wasserkirche, 1418-ca. 1523).
- Ruoff, Wilhelm Heinrich. Die Zürcher Räte als Strafgericht und ihr Verfahren bei Freveln im 15. und 16. Jahrhundert. Diss. Zürich 1941.
- Wettstein, Erich. Die Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich, Diss. Zürich, Winterthur 1958.
Zur Überlieferungsgeschichte:
- Malamud, Sibylle. Die Ächtung des "Bösen". Frauen vor dem Zürcher Ratsgericht im späten Mittelalter (1400-1500). Diss. Zürich 2003, S. 57-66
- Weiss, Reto. "Die Registratur der Archiven". Zur Entwicklung des Zürcher Archivwesens im 18. Jahrhundert, in: Zürcher Taschenbuch 122, 2002, S. 443-489, bes. S. 473 f.

Die Rats- und Richtbücher standen (ergänzt durch die Steuerbücher) im Mittelpunkt des SNF-Projekts Soziale Beziehungen im Alltag einer spätmittelalterlichen Stadt, Zürich 15. Jh., (Laufzeit: 1996-2000) unter Leitung von Hans-Jörg Gilomen. In diesem Zusammenhang entstanden (neben der Datenbank Kleio) mehrere akademische Qualifikationsarbeiten sowie weitere Publikationen.
- Gilomen, Hans-Jörg. Soziale Beziehungen im spätmittelalterlichen Zürich. Neue Forschungen, in: Traverse 9, 2002, Heft 2, S. 13-23.
- Grassi, Giulio. Kleio Manual. Soziale Beziehungen im Alltag einer spätmittelalterlichen Stadt, Zürich 1999.
- Bacon, Nicole. Konflikt und Solidarität. Ehealltag im spätmittelalterlichen Zürich anhand der Rats- und Richtbücher (1446-1475). Lizenziatsarbeit Universität Zürich 2004.
- Matter-Bacon, Nicole. Städtische Ehepaare im Spätmittelalter. Verhaltensmuster und Handlungsspielräume im Zürich des 15. Jahrhunderts. Diss. Zürich. Marburg 2016 (Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag. Reihe Geschichtswissenschaft. 30). [mit Anhang (Quellentranskriptionen)]
- Bleuler, Simone. Delinquenz und Raum. Untersuchung der Deliktorte in Zürich 1450-1459. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 1998.
- Brunschwig-Ségal, Annette. Verbotene Beziehungen zwischen Juden und Christen im Mittelalter. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 1998. [StAZH Bib. Ag 99 RP]
- Brunschwig-Ségal, Annette. "der jude habe si gemint". Verbotene Beziehungen zwischen Juden und Christen im Spätmittelalter, in: Judaica 57, 2001, S. 182-203. [StAZH Bib. Bc 3.16]
- Caretta, Philipp. Spielen und Konflikte ums Spielen in den Zürcher Richtbüchern zwischen 1446 und 1475. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 2001.
- Faeh, Damian. Delinquenz, Konflikt, Alltag. Die soziale Stellung von Kindern und Jugendlichen im spätmittelalterlichen Zürich anhand der Rats- und Richtbücher (1446-1475). Lizenziatsarbeit Universität Zürich 2014.
- Haerle, Peter. Diebe, Mörder und Sodomiten. Verbrechen, Staat und Gesellschaft. Eine Untersuchung des Blutgerichtes im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zürich. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 1992.
- Haerle, Peter. Kriminalstatistik 500 Jahre vor Linken und Netten. Akten des Zürcher Blutgerichts aus dem 14. und 15. Jh. als Beiträge zur heutigen Diskussion um "innere Sicherheit", in: Weltwoche Nr. 9, 3. März 1994, S. 38.
- Immer, Florian. Soziales Profil von Wiederholungstätern und Gewohnheitsdelinquenten anhand der Rats- und Richtebücher von 1450 bis 1460. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 1998.
- Leimgruber, Franziska. Regulierung und Instrumentalisierung der Ehre in den Zürcher Rats- und Richtebüchern (1450-59). Lizenziatsarbeit Universität Zürich 2003, bes. S. 38-55 (Form, Aufbau und Inhalt der Klagen in den Richtbüchern)
- Malamud, Sibylle. "Und von sölichs ir ere swarlich berürt". Frauen vor dem Zürcher Ratsgericht im späten Mittelalter, 1450-1471, in: weiblich - männlich. Geschlechterverhältnisse in der Schweiz: Rechtsprechung, Diskurs, Praktiken, Zürich 1995 (Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 13), S. 33-43.
- Malamud, Sibylle. Die Ächtung des "Bösen". Frauen vor dem Zürcher Ratsgericht im späten Mittelalter (1400-1500). Diss. Zürich 2003.
- Malamud, Sibylle und Pascale Sutter. Die Betreibungs- und Eingewinnungsverfahren der Stadt Zürich im Spätmittelalter, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 116, 1999, S. 87-118.
- Meier, Urs. Kreditgeschäfte im spätmittelalterlichen Zürich. Auswertung der Eingewinnerverzeichnisse zwischen 1400 und 1405. 2 Bde. [Text und Anhang]. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 1997.
- Milunic, Elena. "Kum tüfel vnd nim miner muoter vnd min sel!". Aberglaube, Magie und Hexerei vor dem Zürcher Ratsgericht von 1400 bis 1500. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 2009.
- Mühlhäuser, Petra. Ritualisiertes und stereotypes Verhalten in Alltagskonflikten im spätmittelalterlichen Zürich anhand der Rats- und Richtbücher 1450-1459. Lizenziatsarbeit Universität Zürich 1996.
- Sutter, Pascale. Von der kirchlichen zur städtischen Zeit? Zeitbewusstsein und Zeitwahrnehmung im spätmittelalterlichen Zürich, in: Innovationen. Voraussetzungen und Folgen - Antriebskräfte und Widerstände, hg. von Hans-Jörg Gilomen u. a., Zürich 2001 (Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 17), S. 171-187.
- Sutter, Pascale. Von guten und bösen Nachbarn. Nachbarschaft als Beziehungsform im spätmittelalterlichen Zürich. Diss. Zürich 2002.
- Vonrufs, Ulrich. Die politische Führungsgruppe Zürichs zur Zeit von Hans Waldmann (1450-1489), Diss. Zürich 2002.

Im 18. Jahrhundert erstellte Erhard Dürsteler (1678-1766), Pfarrer, Historiker und Gelehrter, Auszüge aus den Rats- und Richtbüchern unter dem Titel: Ausszug auss denen Raht- und Richt-Buecheren Einer Lobl. Statt Zürich, Anzeigende diejenigen Klägten, Streitigkeiten, Process und andre Sachen, welche vor E. E. Rath geschwebt und verhandlet, auch andre begegnussen, fähl und begebenheiten, welche sich von a. 1376 an erhebt und biss incirca die mitte des XVI. seculi zuogetragen und In eine Alphabethische ordnung nach denen Anfangs-buchstaben der geschlechteren eingerich­tet und zusammen geschriben. (ZB Zürich, Ms E 162; Fotokopien im StadtAZH III.A.51.-52.).
Im 20. Jahrhundert erstellte der Thurgauer Sekundarlehrer Heinrich Wepf (1840-1920) als freiwilliger Mitarbeiter des Idiotikons während 20 Jahren Auszüge für das Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache. Im Wörterbuch werden die Belege mit Z Ratsb., Z Rat- u. Richtb. und Z RB. zitiert.
Regesten und Auszüge betreffend Juden in Zürich im Spätmittelalter erstellte Diethelm Fretz (1899-1950) im Auftrag von Florence Guggenheim (1898-1989). (StAAG NL.A-0329)

Die wissenschaftliche Auswertung der Rats- und Richtbücher beginnt 1838 mit Johann Jakob Hottinger (Zürichs inneres Leben während der Dauer des Alten Zürichkriegs, in: Schweizerisches Museum für historische Wissenschaften 2, 1838, S. 124-154 und 351-370) und in den Jahren danach mit Staatsarchivar Gerold Meyer von Knonau hinsichtlich der Anwendung der Todesstrafe. 1894 würdigte Staatsarchivar Paul Schweizer die Rats- und Richtbücher in seiner Geschichte des Zürcher Staatsarchives (57. Neujahrsblatt zum Besten des Waisenhauses in Zürich, Zürich 1894, S. 13 f.) als "eine der reichhaltigsten Quellen für Rechts- und Kulturgeschichte". 1902 nahm sie Staatsarchivar Johannes Häne (zusammen mit den Steuerbüchern und den ältesten Seckelamtsrechnungen) auf eine Liste editionswürdiger Bestände. In den 1980er Jahren regte Staatsarchivar Otto Sigg dann die oben genannte Lizenziatsarbeit von Rudolf Lüthi an.
Creation date(s):1366 - 1798
Number:98
Level:Klasse
Ref. code AP:B VI 190 - B VI 279 a
Weblinks:Gilomen 2002
Weiss 2002
StadtAZH III.A.51.-52.
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
F III 45 Bussen und Ausstände, 1540-1798 (Dossier)

Siehe:
C I, Nr. 1696 Protokoll der Zeugenaussagen über die auf Beschluss der Gemeinde am 3. und 4. April inhaftierten und verurteilten Parteigänger der Schwyzer, nämlich die Ratsherren Hans Meiss, Hans Brunner der Alte, Ulman Trinkler, Heinrich Effinger und Hans Bluntschli., 1444.04.16 (Dokument)

Siehe:
A 27 Kundschaften und Nachgänge (Untersuchungen in Strafsachen), 1434-1797 (Klasse)

Siehe:
TAI 3.63; StAAG NL.A-0329 Regesten und Auszüge aus den Rats- und Richtbüchern sowie anderen Quellen des Staatsarchivs betreffend Juden in Zürich im Spätmittelalter, 1930 (ca.)-1940 (ca.) (Dossier)

Siehe:
B VI 288 - B VI 290 Kundschaften und Nachgänge, 1508 (ca.)-1534 (ca.) (Klasse)
 

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