Milchkontingentierung, 1970-1997 (Klasse)

Archive plan context


Title:Milchkontingentierung
Inhalt und Form:Die Akten der Rekurskommission 1 und 2 stammen aus dem Sekretariat derselben und kamen 2003 aus dem Archiv der Abteilung Landwirtschaft ins Staatsarchiv. Sie stellen eine recht kohärente, aber keine vollständige Überlieferung dar.
Von den tatsächlich aufs Staatsarchiv gekommenen Rekursdossiers wurden 15 Prozent endarchiviert. Die Sachakten kamen als exemplarische Sammlung vor allem der Rekurskommission 2 auf uns, stellen folglich auch keine vollständige Überlieferung dar. Die Rekursdossiers waren in 2 chronologischen Tranchen (1976-1982 und 1983-1992) alphabetisch geordnet und wurden so verzeichnet.
Zur Geschichte zur Milchkontingentierung:
Mit der ab 1. Mai 1977 geltenden Milchkontingentierung entstanden so genannte ausserparlamentarische Rekurskommissionen, zuständig für die im Zusammenhang mit den Kontingenten gestellten Rekurse. Die Rekurse von Landwirten der Kantone Schaffhausen, Zürich und Zug wurden zumindest bis 2000 von den Rekurskommissionen 1 und 2 erledigt. Letzteren stellte der Kanton Zürich das Sekretariat zur Verfügung, und zwar im Landwirtschaftsamt respektive in der nachmaligen Abteilung.
Die zweiKommissionen bestanden normalerweise aus je 5 vom Bundesrat auf Vorschlag der drei Kantonsregierungen gewählten Mitgliedern. Ihre Präsidenten wiederum wählten den ebenfalls vom Kanton Zürich gestellten Sekretär.
Für die genannten drei Kantonsgebiete berechnete der Milchverband Winterthur die jährlichen Kontingente auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzfläche und des Kuhbestands eines einzelnen Bauern (s. hier die handgeschriebenen Listen in den Sachakten). An ihn, den Milchverband als Vorinstanz, richteten sich denn auch die Beschwerden der Landwirte über die Kontingente. Wurde eine solche abgelehnt, rekurrierte der Bauer an die erwähnten Kommissionen 1 und 2 (gesetzliche Rekursmotive: Bewirtschafterwechsel, Stallsanierung, Härtefälle; effektive Rekursbegründungen: fehlerhafte Flächenberechnung durch den Milchverband Winterthur und andere, s. hier die Akten). Den erstinstanzlichen Kommissionsentscheid konnte auch das Eidgenössische Landwirtschaftsamt anfechten. Letzte Urteilsinstanzwar die Rekurskommission beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement.
Im Jahre 1986 verordnete der Bundesrat eine von der Kontingentsgrösse abhängige Kontingentskürzung von 1 bis 3 Prozent (s. hier Z 149.544 und 545). Mit der Einführung der neuen Milchmarktordnung per 1. Mai 1999 wurde das Kontingent von der Nutzfläche des Betriebes gelöst, konnte es gekauft oder gemietet, aber anderweitig nicht mehr angepasst werden. Diese zwei Änderungen und der Rückgang an Milchproduzenten führten ab 1999 zur Abnahme von Beschwerdefällen, was wiederum die Aufhebung gewisser Rekurskommissionen bei gleichzeitiger Zuständigkeitsausweitung der bestehenden zur Folge hatte. Nach 2000 war genannte Rekurskommission 1 auch für die Landwirte des Kantons Schwyz zuständig. Ab 2004 war sie unter die Rekurskommission 2 subsummiert, die ihrerseits seit diesem Zeitpunkt für das gesamte Gebiet des Milchverbands Winterthur zuständig war, also auch für den Kanton Glarus, das Gaster- und Oberland des Kantons St. Gallen und Graubünden (mit Ausnahme der italienischsprachigen Gebiete).
Creation date(s):1970 - 1997
Level:Klasse
 

Usage

Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=9978
 

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