B V 20 (fol. 123 v - 124 r) Beschluss Zürichs über die Einrichtung einer Prädikatur in Hettlingen und die Ausstattung der Pfründe, 1571.06 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:B V 20 (fol. 123 v - 124 r)
Title:Beschluss Zürichs über die Einrichtung einer Prädikatur in Hettlingen und die Ausstattung der Pfründe
Brief:Bürgermeister Bräm und beide Räte der Stadt Zürich beschliessen: An Ostern sind in Hettlingen rund 200 Personen zum Tisch des Herrn gegangen, was auf eine grosse Kirchengemeinde hindeutet. Doch gibt es in Hettlingen keinen eigenen Prädikanten, es predigt lediglich der in Winterthur ansässige Georg Maag. So bleiben Kranke ohne Trost. Das Einkommen der Kaplaneipfründe von Hettlingen wird schon so lange gesammelt, dass man daraus eine Pfründe für einen Prädikanten finanzieren könnte, der in der Gemeinde wohnt. Meister Hans Heinrich Peyer, Mitglied des Rats, wird beauftragt, bei der nächsten Verleihung des Zehnten von Hettlingen durch den Schaffner in Winterthur den Anwälten von Schaffhausen, die auch dorthin kommen werden, weil sie wegen des Klosters Paradies ebenso wie die Zürcher Lehensherren der Pfründe sind, mitteilen, dass man in Hettlingen einen eigenen Prädikanten einsetzen wolle, und mit ihnen die Einrichtung einer Pfründe beraten. Zuvor soll Meister Peyer in Winterthur die Meinung der Vornehmsten und des Zürcher Amtmanns sowie die Höhe des Einkommens der Hettlinger Kaplaneipfründe eruieren.
Creation date(s):6/1571
Creation date(s), remarks.:Ohne Tagesdatum

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Entwurf
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Anmerkungen:Vgl. E I 30.55, Nr. 2.
Level:Dokument
Ref. code AP:B V 20 (fol. 123 v - 124 r)
 

Usage

End of term of protection:6/30/1591
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=947801
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE