Title: | Nach- und Strafsteuer und Steuerbetrug |
Inhalt und Form: | Bei der Nachsteuer handelt es sich um eine Nachforderung der zu Unrecht nicht erhobenen Steuer mitsamt Verzugszinsen. Eine Nachsteuer kann immer dann erhoben werden, wenn die Steuerverwaltung erst verspätet Kenntnis über steuerbare Einkünfte und Vermögen erhält. Einen Steuerbetrug begeht, wer gegenüber den Steuerbehörden gefälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise verwendet. Durch eine Urkundenfälschung wird die Steuerhinterziehung zum illegalen Steuerbetrug. Der Steuerbetrug wird als Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches behandelt und mit Gefängnis oder Busse bestraft. |
Creation date(s): | 1942 - 1953 |
Number: | 5 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=946757 |
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