Title: | Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Steuererlass, Steuerhoheit und Steuerausscheidung |
Inhalt und Form: | Als Steuerpflicht gilt die Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zur Bezahlung von Steuern. Von dieser Pflicht kann der Steuerpflichtige befreit oder es kann ihm die Steuer erlassen werden. Definition der Steuerhoheit: Recht eines Gemeinwesens zur Erhebung von Steuern. Die Befugnis, Einkommens- und Vermögenssteuern zu erheben, haben sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden. Die Steuerausscheidung erfolgt, wenn zwei oder mehrere Kantone oder Staaten die Steuerhoheit über eine Person beanspruchen. Mit der Steuerausscheidung werden die Einkünfte und Abzüge sowie die Vermögenswerte und Schulden einer Person auf die Kantone (interkantonale Steuerausscheidung) bzw. Staaten (internationale Steuerausscheidung) aufgeteilt. |
Creation date(s): | 1918 - 1950 |
Number: | 153 |
Level: | Klasse |
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Usage |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
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URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=946754 |
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