A 94.1, Nr. 21 Revidierter Eid und Ordnung der Stadt Zürich für die Landvögte, 1553.07.03 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 94.1, Nr. 21
Title:Revidierter Eid und Ordnung der Stadt Zürich für die Landvögte
Brief:Bürgermeister Johannes Haab und beide Räte der Stadt Zürich erneuern Eid und Ordnung für die Landvögte: Die Vögte von Kyburg, Eglisau, Grüningen, Greifensee, Andelfingen, Regensberg, Knonau, Laufen und Wädenswil sollen schwören, die Schlösser und Burgen, auf denen sie residieren, getreu zuhanden der Stadt zu verwalten, die Rechte und Freiheiten ihrer Vogteien zu wahren, die Einkünfte aus Zinsen, Zehnten, Bussen, Fall und Lass sowie Nutzungsrechten ohne Verzögerung einzuziehen und jährlich darüber Rechnung abzulegen, sich selbst keinerlei Getreide zu verleihen oder zu kaufen ohne Bewilligung der Herren von Zürich, sondern das Getreide jedes Jahr dem Kornmeister abzuliefern. Weiter sollen sie schwören, keine Bussen als Aufwandsentschädigung zu verwenden, getätigte Getreideverkäufe noch im selben Jahr abzurechnen, gerechte und unbestechliche Richter zu sein, ohne Erlaubnis des Bürgermeisters nicht länger als drei Nächte von ihrer Residenz fernzubleiben sowie in allem den Nutzen ihrer Vogtei und der Stadt Zürich zu fördern und Schaden abzuwenden. Jeder Vogt hat vor seiner Amtseinsetzung gegenüber dem Rat von Zürich einen Bürgen zu stellen und muss diesen im Todesfall innerhalb von 14 Tagen ersetzen. Es wird festgelegt, was den Vögten für Gastmähler, Reisespesen und an eigenen Einkünften und Nutzungen zu verrechnen erlaubt ist. Ausstehende Beträge müssen alljährlich den Säckelmeistern angezeigt werden, wenn die Vogteirechnungen verlesen werden.
Creation date(s):7/3/1553
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

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Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amt; Amtleute; Buchführung; Bürgschaft; Eid; Finanzen; Gericht; Landesherrschaft; Rechnungswesen; Residenzpflicht; Spesen; Vogtei

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 400, Bündel 1, Nr. 7 (vgl. KAT 35, S. 830)
Kopien bzw. Reproduktionen:Digitalisat
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 191
Level:Dokument
Ref. code AP:A 94.1, Nr. 21
 

Related units of description

Related units of description:Siehe:
F II a 176 (S. 109-113) Revidierter Eid und Ordnung der Stadt Zürich für die Landvögte, 1555 (Dokument)

Siehe:
B III 5 (fol. 287 r - 292 v) Eid und Ordnung der Stadt Zürich für die Landvögte, 1604 (Dokument)

Siehe:
B III 6 (fol. 254 r - 257 r) Eid und Ordnung der Stadt Zürich für die Landvögte, 1553.07.03-1566.06.15 (Dokument)

Siehe:
B III 6 (fol. 87 r-v) Eid und Ordnung der Stadt Zürich für die Landvögte, 1516 (ca.)-1518 (ca.) (Dokument)
 

Files

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Usage

End of term of protection:7/3/1573
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=943830
 

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