B VI 246 (fol. 99 r) Beschluss Zürichs im Streit um das hinterlassene Gut einer Selbstmörderin zwischen Winterthur und dem Vogt von Kyburg, 1516.10.15 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 246 (fol. 99 r)
Title:Beschluss Zürichs im Streit um das hinterlassene Gut einer Selbstmörderin zwischen Winterthur und dem Vogt von Kyburg
Brief:Der Vogt von Kyburg hat das ausserhalb der Stadt gelegene Gut einer Selbstmörderin von Winterthur, welches sie der Kirche von Winterthur als Leibgeding übertragen hatte, mit Beschlag belegt. Die Winterthurer haben die Aufhebung der Beschlagnahmung gefordert. Bürgermeister und beide Räte der Stadt Zürich bestätigen die Gültigkeit der zugunsten der Kirche in Winterthur getroffenen Verfügungen. Falls die Frau aber weiteres Gut hinterlassen hat, soll der Vogt von Kyburg es beschlagnahmen.
Creation date(s):10/15/1516

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 246 (fol. 99 r)
 

Usage

End of term of protection:10/15/1596
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=933424
 

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