B VI 246 (fol. 86 v) Beschluss Zürichs im Streit um das hinterlassene Gut einer Selbstmörderin zwischen Winterthur und dem Vogt von Kyburg, 1516.08.30 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B VI 246 (fol. 86 v)
Title:Beschluss Zürichs im Streit um das hinterlassene Gut einer Selbstmörderin zwischen Winterthur und dem Vogt von Kyburg
Brief:Nachdem eine Frau in Winterthur Suizid begangen hatte, beanspruchte der Vogt von Kyburg das hinterlassene Gut der Verstorbenen, während die Winterthurer dieses mit Verweis auf ein Vermächtnis für ihre Kirche reklamierten. Die Zürcher haben beschlossen, dass der Vogt das Gut aus der Stadt zu ihren Händen nehmen solle. Wenn dann jemand Ansprüche stellen würde, soll man ihm nach Gutdünken antworten.
Creation date(s):8/30/1516

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:B VI 246 (fol. 86 v)
 

Usage

End of term of protection:8/30/1536
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=933420
 

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