B II 100 (S. 14-15) Urteil des Bürgermeisters und Rats von Zürich im Streit zwischen dem Vogt von Kyburg und der Stadt Winterthur um die Nutzung des Weidenholzes in den Auen der Töss, 1557.09.20 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:B II 100 (S. 14-15)
Title:Urteil des Bürgermeisters und Rats von Zürich im Streit zwischen dem Vogt von Kyburg und der Stadt Winterthur um die Nutzung des Weidenholzes in den Auen der Töss
Brief:Bürgermeister und beide Räte der Stadt Zürich entscheiden den Streit zwischen dem Vogt von Kyburg und der Stadt Winterthur um die Nutzung der Weidengehölze in den Auen der Töss. Der Vogt reklamierte die Verleihung der Nutzungsrechte nach Belieben unter Berufung auf das Urbar und den Vertrag mit der Gemeinde Töss. Bürgermeister und Räte von Zürich urteilen, dass das Haus Kyburg bei seinen bisherigen Freiheiten und Gerechtigkeiten verbleiben solle. Auf Bitten der Winterthurer wird ihnen gnadenhalber eingeräumt, dass ihre Bürger in den an den Gütern der Stadt und des Spitals angrenzenden Auen für den Eigenbedarf Weidenruten für ihre Korn- und Hafergarben schlagen dürfen.
Creation date(s):9/20/1557

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Eintrag
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Anmerkungen:Vgl. das Urteil des Bürgermeisters und Rats von Zürich gleichen Datums (F II a 255 (fol. 235 r-v)).
Level:Dokument
Ref. code AP:B II 100 (S. 14-15)
 

Usage

End of term of protection:9/20/1577
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Eingeschränkt (Gebrauchskopie)
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=930483
 

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