A 43.2, Nr. 38 Wachtordnung der Stadt Zürich, 1529.01.05 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 43.2, Nr. 38
Title:Wachtordnung der Stadt Zürich
Brief:Bürgermeister sowie Kleiner und Grosser Rat legen das Vorgehen bei Ausbruch von Bränden, Unruhen und sonstigen Gefahren für die Stadt fest. Die bei den Toren Wohnhaften haben sich dorthin zu begeben, um diese zu bewachen, während die Bewohner derjenigen Wacht, in der Feuer ausgebrochen ist, den Brandherd aufsuchen und beim Löschen behilflich sein sollen. In den nicht unmittelbar betroffenen Wachten haben sich die Bewohner bewaffnet beim Hauptmann ihrer Wacht und dessen Banner zu versammeln und auf weitere Befehle zu warten. Sofern die Bewohner der betroffenen Wacht die Gefahr nicht alleine zu bewältigen vermögen, soll auf Befehl der Hauptmänner Unterstützung aus den anderen Wachten abgeordnet werden, die Bewohner dürfen dabei jedoch nicht eigenmächtig vorgehen. Ausgenommen davon sind sämtliche Zimmerleute der Stadt, die, unabhängig von ihrem Wohnort, selbstständig die Gefahrenstelle aufsuchen sollen. Der Bürgermeister hat sich auf das Rathaus zu begeben, wobei sämtliche Dienstleute der Stadt, wie Weibel, Boten und Wächter, sich bei ihm einfinden sollen. Die Ratsmitglieder sollen gegebenenfalls auf Anweisung des Bürgermeisters ebenfalls dazustossen. Es werden die Grenzen sowie die Hauptleute und Bannerträger der Wachten Auf Dorf, Lindenhof, Neumarkt, Niederdorf, Münsterhof, Kornhaus und Rennweg festgelegt. Die Ordnung wird durch Bürgermeister Heinrich Walder und beide Räte bestätigt.
Creation date(s):1/5/1529
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):22.0 x 32.5
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Amtleute; Brandschutz; Bürgermeister; Nacht; Quartier; Stadttore; Unruhen; Wachdienst

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 410, Bündel 1, Nr. 30 (vgl. KAT 36, S. 164)
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF I/1/3, Nr. 146
Level:Dokument
Ref. code AP:A 43.2, Nr. 38
 

Usage

End of term of protection:1/5/1549
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=929221
 

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