A 85, Nr. 28 Ratschlag betreffend Verbot von Hegenen und Erlaubnis, im Winterhalbjahr zu fischen, 1607.03.11 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 85, Nr. 28
Title:Ratschlag betreffend Verbot von Hegenen und Erlaubnis, im Winterhalbjahr zu fischen
Brief:Nachdem das Fischen mit mehreren Haken, den sogenannten Hegenen auf dem Greifensee von der Zürcher Obrigkeit im Jahr 1597 "mit ettwas sonderbaren puncten und artycklen" erlaubt worden war, gelangten die Garner an den Rat mit dem Begehren, das Hegenen "als ein gar schädlich ding" wieder zu verbieten, weil sie sonst dem Haus Greifensee den Zins für ihre Garne nicht mehr bezahlen können. Die Heginer hingegen geben an, arme Gesellen zu sein und sonst nichts zu haben, womit sie ihre Frauen und Kinder ernähren können. Säckelmeister Hans Escher, der ehemalige Vogt Hans Heinrich von Schönau und Hausschreiber Hans Jakob Hirzel sollen daher mit den Weidleuten am Greifensee abklären, welcher Schaden daraus erwächst und ob man ihnen zwischen Martinstag und Ostern das Fischen an Dienstagen und Donnerstagen erlauben könne. Diese verhören die Weidleute, Garner, Netzer, Bärer und Heginer und beratschlagen anschliessend mit Vogt Hans Heinrich Meier. Sie kommen zum Ergebnis, dass das Hegenen tatsächlich schädlich sei, zumal die Heginer verbotenerweise auch Netze mit sich führen. Die Garner bezahlen dem Haus Greifensee demgegenüber Zinsen für ihre vier Gewerbe, wie es der "gandbrief" von Jakob Hab im Schloss Greifensee ausweist.
Das Fischen an Dienstagen und Donnerstagen zwischen Martinstag und Ostern soll gestattet sein, "da mehrtheils alle jar diser see etliche wuchen lang gfroren ist" und das Fischen um Weihnachten herum wegen des Laichs der Albelen vom Obervogt während rund sechs Wochen verboten wird. Ansonsten soll es bei dem bleiben, was die Einung bestimmt.
Nachtrag: Die Bestätigung durch Bürgermeister und Rat erfolgt am 21. März 1607.
Nachtrag: Der Fischereinung wurde schriftlich hinzugefügt, was nötig ist.
Creation date(s):3/11/1607
Creation date(s), scattered dates:3/21/1607
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Ausstellungsort:Greifensee
Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Abgaben; Fischerei; Umweltschutz

Weitere Angaben

Level:Dokument
Ref. code AP:A 85, Nr. 28
 

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A 85, Nr. 27 Verbot von Hegenen und Erlaubnis, im Winterhalbjahr zu fischen, 1607.03.21 (Dokument)
 

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End of term of protection:3/11/1637
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

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URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=924569
 

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