Identifikation und Inhalt |
Ref. code: | B VII 45.7 (S. 148-150) |
Title: | Einigung unter den Gemeindegenossen durch fünf Ratsabgeordnete betreffend Regelung der Bettelfuhr in Albisrieden |
Brief: | Durch obrigkeitliche Entscheidung vom 15. Juni 1696 sind fünf Ratsherren dazu verordnet worden, eine Vereinbarung zur Durchführung der Bettelfuhren zwischen den streitenden Gemeindegenossen von Albisrieden herbeizuführen. Die Ratsabgeordneten befinden, dass jeder Gemeindegenosse zu Albisrieden, der einen Zug habe und mit einem Pflug zu Feld fahre, die Bettelfuhr während der Dauer eines Jahres auf sich zu nehmen habe. Für jede Fahrt eines Wagens mit zwei Pferden soll der Zuständige mit 20 Schilling, bei einer Fahrt mit einem Pferd mit 10 Schilling aus dem Kirchengut vom Kirchmeier abgegolten werden. Da der Kelnhofer Hans Bockhorn über zwei Güter verfüge, habe er die Tätigkeit entsprechend während zweier Jahre zu verrichten. Die Reihenfolge der Zuständigkeit sollen die Obervögte durch das Los bestimmen bis alle einmal an der Reihe gewesen seien. Sollte künftig keine bessere Unterkunft als die Kelnhofscheune, die vom Kelnhof gesondert steht, für die Bettler gefunden werden, soll sie weiterhin diesem Zweck dienen. Da der Kelnhof die grösste Nutzung an Holz, Feld, Wunn und Weid, Zinsen und Zehnten habe, brauche sich dessen Inhaber nicht darüber zu beklagen. |
Creation date(s): | 1783 |
Entstehungsdatum, Original: | 6/23/1696 |
|
Dokumentspezifische Merkmale |
Überlieferung: | Abschrift |
Language: | Deutsch |
Schlagwörter: | Bettel; Gemeinde; Kelnhof; Kirchengut; Los; Satzung |
|
|
|
Usage |
End of term of protection: | 12/31/1783 |
Permission required: | [Leer] |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | [Leer] |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=917538 |
|
Social Media |
Share | |
|