B VII Landschaftsverwaltung, 1324-19. Jh. (Fonds)

Archive plan context


Ref. code:B VII
Title:Landschaftsverwaltung
Inhalt und Form:Archive der Landschaftsverwaltung vor 1798, der Mediation (1803-1815) und der Restauration (1815-1831).
Creation date(s):1324 - 19th cent.
Running meters:110.00
Number:1900
Aktenbildner:Landvogteien, Obervogteien und Gerichtsherrschaften vor 1798; Helvetik 1798-1803: Distrikte und Unterstatthalter; Mediation 1803-1815: Bezirksgerichte, Statthalterämter, Waisenämter, Schulinspektorat, Zunftgerichte; Restauration 1815-1831: Amtsgerichte, Oberamtmänner, Oberwaisenämter, Schulinspektorate; Friedensrichterämter 1798-1844: Protokolle.
Fondsgeschichte:Die Bestände der Abteilung B VII sind im Rahmen der Behördentätigkeit auf der Zürcher Landschaft entstanden. Sie wurden, zumindest bis 1798, grösstenteils in den Landschreibereien (Kanzleien der Landvogteien und Obervogteien sowie der Gerichtsherrschaften) aufbewahrt und wurden 1831 den neu errichteten Bezirksbehörden bzw. den Notariaten übergeben. Durch nach und nach erfolgte Ablieferungen sind sie im 19. und 20. Jahrhundert ins Staatsarchiv gelangt; die Abteilung weist heute einen Bestand von rund 1900 Bänden auf.
Nach dem "Register über sämtliche Urbaria in der ehemaligen Rechenkanzlei, jetzt Finanzarchiv im Steinhaus" von Archivar Felix Ulrich Lindinner (KAT 418, S. 84-85) waren die 29 Bände "Kyburger Akten" mit dem Orts- und Schlagwortregister von 1785 (KAT 326), aus dem Landvogteischloss Kyburg stammend, schon im Jahr 1828 in Zürich. Sie wurden in das Register der Abteilung B, "Gebundene Archivalien", vom Jahr 1882 (NN 536) neben die um 1880 abgelieferten Archivalien der Landvogtei Wädenswil und der Obervogtei Dübendorf aufgenommen und fortan mit B VII bezeichnet. Diese drei Gruppen bildeten den Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung der Abteilung B VII.
Dann griffen die Bestimmungen der Reglemente für die Archive der Bezirksbehörden ein, so das Reglement für die Archive der Statthalterämter und Bezirksräte vom 7. Mai 1887 (OS 21, S. 358-361) und das Reglement für die Bezirksgerichtsarchive vom 14. Februar 1888 (OS 22, S. 12-15). Bei den Statthalterämtern war das Staatsarchiv berechtigt, aber nicht verpflichtet, einzelne der älteren Archivalien einzuziehen, bei den Bezirksgerichten wurde die sofortige Ablieferung der Bestände vor 1798, der Pergamenturkunden und der ausser Gebrauch gekommenen Siegelstempel angeordnet. Ein anschauliches Bild über den Umfang der damaligen Abteilung B VII vermittelt das gedruckte Archivinventar von Paul Schweizer von 1897, in dem bereits ca. 400 Einheiten verzeichnet sind.
Ähnlich wie für die Gerichte wurde durch das Reglement für die Notariatsarchive vom 14. Februar 1888 (OS 22, S. 15-18) die Ablieferung der älteren Bestände vor 1798 an das Staatsarchiv vorgeschrieben. Zahlreiche Ablieferungen, die ein buntes Mosaik darstellten, wurden ab 1888 von den Notariaten (den ehemaligen Landschreibereien) dem Staatsarchiv abgeliefert:
Gerichts- und Urteilbücher, Urbare, Kirchen-, Gemeindeguts- und Waisenrechnungen, Satzungs- und Urteilbücher, Waisen- und Vogtbücher, Offnungen, Bauakten, Kauf- und Schuldbriefe, Akten von Gerichtsherren, Vermächtnisbücher, Protokolle aus der Zeit der Helvetik. Offenbar wurde mit Rücksicht auf die Herkunft dieser Archivalien das ganze Material, obschon es mit der Abteilung B VII verwandt war, gesondert aufgestellt. Im Jahr 1900 bildete Staatsarchivar Jakob Heinrich Labhart daraus die Abteilung ZZ (vgl. Jahresbericht StAZH 1900, S. 9) und verzeichnete sie in einem gesonderten Archivkatalog (NN 532).
So waren die Archivalien der Landschaftsverwaltung an zwei Orten aufgestellt, einerseits unter der Signatur B VII, anderseits unter ZZ; eine durchaus unerwünschte Doppelspurigkeit, die sich nur durch die ungünstigen Platzverhältnisse im damaligen Archivgebäude erklärt. Dies führte im Jahr 1917 zur Vereinigung beider Gruppen, der vollständigen Neuordnung derselben unter der Signatur B VII und der Ausarbeitung eines neuen Katalogs durch Walther Glättli (NN 559). Die Urbare wurden ausgeschieden und der Abteilung F II zugeteilt.
Die neue Verordnung für die Archive der Bezirksbehörden vom 24. November 1921 (OS 32, S. 168-172) und die neue Verordnung über die Archive der Notariate, Grundbuch- und Konkursämter und des Schiffsregisteramtes vom 21. Juni 1930 (OS 34, S. 383-392) hatten wiederum Rückwirkungen auf die Abteilung B VII. Sie regelten die Ablieferungen, die immer noch nicht vollständig waren, in dem Sinn, dass für die Bezirksbehörden das Jahr 1831 als massgebend galt, für die Notariate das Jahr 1798, mit der Bestimmung, dass Bücher und Akten der Notariate auch aus neuerer Zeit abzuliefern waren, wenn sie "infolge der Einführung des [Eidgenössischen] Grundbuches oder aus andern Gründen vollständig und für alle Zeiten ausser amtlichen Gebrauch gekommen waren".
Nun erfolgte nach einer Bestandesaufnahme an Ort und Stelle die Einziehung der in Frage kommenden Bestände im April 1932. Da Einzelablieferungen auch danach noch eingingen, wurde mit der Neusignierung der Abteilung zugewartet.
Die Neuorganisation der Abteilung 1949/1950 durch Werner Schnyder erstreckte sich auf die Neuaufstellung der Bände und Mappen, auf ihre Gruppierung nach der Herkunft, und auf die Ausarbeitung eines neuen Registers. Vorgängig zu dieser grundlegenden Neuaufstellung wurde noch eine letzte Überprüfung bei den zur Ablieferung verpflichteten Bezirksbehörden vorgenommen, die noch 51 weitere Bände zutage förderte. Zudem wurden einzelne Stücke aus den Archivabteilungen A 100 (Gemeindegutsrechnungen) und K I (Helvetik) versetzt.
Die bisherige, rein auf den Ortsnamen aufgebaute Einteilung und Signierung musste fallen gelassen werden, da sich die politische Einteilung während der verschiedenen geschichtlichen Perioden überschnitt. Dies führte zwangsweise zur Aufgabe der alten Signaturen, die als Frühere Signaturen nachgewiesen sind. Wo eines solche fehlt, handelt es sich um Bestände, die nach 1932 abgeliefert wurden.
Für die Neukatalogisierung der Abteilung B VII war die jeweilige Verwaltungsorganisation in den einzelnen historischen Perioden massgeblich, innerhalb dieser Abteilungen folgen sich die Bestände der alten Behörden in alphabetischer Ordnung. Danach zerfällt die Abteilung B VII heute in folgende Untergruppen:
- Landvogteien, Obervogteien, Gerichtsherrschaften 16. Jh.-1798
- Distrikte in der Helvetik 1798-1803
- Bezirke und Zünfte in der Mediation 1803-1815
- Oberämter in der Restauration 1815-1831
- Friedensrichterämter 1803-1831.
Level:Fonds
Ref. code AP:B VII
 

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