A 154, Nr. 163 Gutachten über ein Gesuch zur Erlangung des Gemeinderechts und der Neuzuteilung des Hofes im Hard zur Gemeinde Aussersihl, 1790.02.16 (Dokument)

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Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 154, Nr. 163
Title:Gutachten über ein Gesuch zur Erlangung des Gemeinderechts und der Neuzuteilung des Hofes im Hard zur Gemeinde Aussersihl
Brief:Die wegen der heimatlosen Leute erstellte Kommission, sich zusammensetzend aus Statthalter Nüscheler, Statthalter Schinz, Säckelmeister Wyss, Säckelmeister Hirzel, Ratsherr und Stadtarzt Hirzel sowie Ratsherr und Altlandvogt Hirzel, erstellen [dem Rat der Stadt Zürich] ein Gutachten über die Situation der Familie Bölsterli, deren Vorfahren, ursprünglich von Wiesendangen gebürtig, sich vor mehr als 100 Jahren in einen Hof im Hard, in der Gemeinde Altstetten gelegen, eingekauft haben. Obwohl sie in all dieser Zeit zu Altstetten wohn- und sesshaft gewesen seien, haben sie nie das dortige Kirchen- und Gemeinderecht erhalten. Um die Erlangung derselben Rechte seit längerer Zeit ersuchend, bitten sie nun die Kommission, sie aus ihrer drückenden Lage zu befreien und sie in ihrem Anliegen als Vermittler in der Sache zu unterstützen. Die Rücksprache mit den Gemeinden Altstetten und Aussersihl ergibt Folgendes: Die Gemeinde Altstetten ist bereit, besagte Familie, die sich stets gut gehalten habe, als Kirchgenossen aufzunehmen. Die Aufnahme ins Gemeinderecht ist jedoch nicht möglich, da der Einzugsbrief es nur erlaube, Leute mit einer ganzen [Haus-]Gerechtigkeit ins Gemeinderecht aufzunehmen; die Familie Bölsterli aber verfüge nur über eine halbe Gerechtigkeit, es sei also unabdingbar, dass diese sich eine ganze Gerechtigkeit erkaufe. Die Gemeinde Aussersihl ist bereit, der Familie sowohl das Kirchen- wie das Gemeinderecht gegen das Einzugsgeld von 50 Pfund vollumfänglich zu erteilen. Zudem würde der Familie, die jetzt auf sehr engem Raum lebt, die Erlaubnis erteilt, einen Erweiterungsbau oder Neubau zu tätigen. Als einzige Bedingung müsse der besagte Hof im Hard aus dem Bann der Gemeinde Altstetten, insbesondere wegen des Zugrechts, entlassen und neu dem Obervogtamt von Wiedikon zugeteilt werden. In Anbetracht der Umstände empfiehlt die Kommission den Gnädigen Herren, der bölsterlischen Haushaltung zu einem vollständigen "statu civile" zu verhelfen und bittet sie, der Verlegung des Hofs in den Gemeindebezirk der neuen Sihlgemeinde zuzustimmen und diesen von sämtlichen Verbindungen mit Altstetten, besonders von dem bis anhin besessenen Zugrecht der Gemeinde Altstetten, vollkommen zu befreien. Die Kommission übergibt den Fall mit diesem Schreiben den Gnädigen Herren zur Beurteilung.
Creation date(s):2/16/1790
Number:1
Archival Material Types:Dossier

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 410 B., Theke 1, Nr. 1
Level:Dokument
Ref. code AP:A 154, Nr. 163
 

Usage

End of term of protection:2/16/1870
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=759490
 

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