A 123.3, Nr. 119 Entscheid über den Umgang mit den Leibeigenen des Schlosses Greifensee, 1584.10.07 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 123.3, Nr. 119
Title:Entscheid über den Umgang mit den Leibeigenen des Schlosses Greifensee
Brief:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich beauftragen den Vogt von Greifensee, Junker Wilhelm Escher, abzuklären, welche Leute innerhalb und ausserhalb ihres Herrschaftsgebiets als Leibeigene zum Schloss Greifensee gehören, damit sich diese nicht durch Stillschweigen ihren Pflichten entziehen können. Da die Abklärungen des Vogts ergeben haben, dass sich etliche dieser von ihnen aus der Leibeigenschaft loskaufen möchten, beschliesst der Rat, dass der Obervogt von Greifensee zusammen mit Stadtschreiber Gerold Escher mit den loskaufwilligen Leibeigenen verhandeln soll. Diejenigen, die sich nicht loskaufen wollen, sollen indessen in zwei gleichlautenden Rödeln festgehalten werden, von denen einer in Greifensee und der andere in Andelfingen im Archiv des Vogts deponiert werden muss. Jenen, die sich freikaufen, soll dies schriftlich mit Sekretsiegel bestätigt werden.
Creation date(s):10/7/1584
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Aufzeichnung (Doppelblatt)
Dimensions W x H (cm):23.5 x 32.0
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Schlagwörter:Leibeigenschaft; Loskauf

Weitere Angaben

Former reference codes:Trucke 293, Bündel 2, Nr. 22
Weblinks:Digitale Edition: SSRQ ZH NF II/3, Nr. 88
Level:Dokument
Ref. code AP:A 123.3, Nr. 119
 

Usage

End of term of protection:10/7/1604
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=746917
 

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