A 156.1, Nr. 66 Abweisung einer Appellation durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur gegen ein Urteil des Kleinen Rats in einem Streit um Zinspflichtigkeit, 1587.02.18-1587.03.13 (Dokument)

Archive plan context


Identifikation und Inhalt

Ref. code:A 156.1, Nr. 66
Title:Abweisung einer Appellation durch Schultheiss und beide Räte von Winterthur gegen ein Urteil des Kleinen Rats in einem Streit um Zinspflichtigkeit
Brief:Der Schultheiss und der Kleine und Grosse Rat der Stadt Winterthur urteilen über die Appellation von Hans Waser (Wassen), Richter der Grafschaft in Hünikon, und Jos Sigerist aus Neftenbach im eigenen und im Namen ihrer Mithaften, Kläger, gegen ein Urteil des Kleinen Rats in ihrem Streit mit Simon Forrer, Bürger von Winterthur, Beklagter, der vor einiger Zeit bei einem Konkurs ("uffall") als Gläubiger einen Weingarten in Neftenbach übernommen und versprochen hatte, die darauf lastenden Zinsen an das Spital in Schaffhausen zu bezahlen. Der Beklagte streitet dies ab und behauptet, den Weingarten schon vor dem Konkurs von seinem Schuldner als Pfand erhalten und diesen rechtskonform in einem Gantverfahren erworben zu haben. Er hat den Weingarten weiterverkauft an jemanden, von dem die Kläger Zinsen beziehen. Nun ist diese Person aber ausser Landes und so haben sie sich an ihn gewandt, obwohl er das Unterpfand nicht mehr besitzt. Der Kleine Rat hatte die Klage abgewiesen, da Forer den Weingarten nach Gantrecht und nicht nach Auffallrecht erworben hat. Dagegen haben die Kläger appelliert und die Anhörung von Kundschaft gefordert. Da es nicht der bisherigen Praxis entspricht, vor den beiden Räten Kundschaft anzuhören, haben sie den Fall wieder an den Kleinen Rat gewiesen, um dort die Anhörung der Kundschaft durchzuführen. Doch die Kläger haben nun auf die Anhörung verzichtet. Der Schultheiss und die beiden Räte bestätigen somit das Urteil des Kleinen Rats und weisen die Appellation zurück. Die Kläger kündigen Appellation an Bürgermeister und Rat von Zürich an.
In einem Nachtrag von anderer Hand wird vermerkt, dass die Appellation angenommen wurde. Forrer, der den Weingarten an sich gezogen hat, soll 300 Gulden nach Schaffhausen sowie die angefallenen Kosten zahlen.
Creation date(s):2/18/1587 - 3/13/1587
Creation date(s), remarks.:18. Februar 1587 (erste Appellation), 13. März 1587 (zweite Appellation)
Number:1
Archival Material Types:Urkunde/Urkundenabschrift

Dokumentspezifische Merkmale

Überlieferung:Original (Doppelblatt)
Trägermaterial:Papier
Language:Deutsch
Siegel:Spuren des herausgeschnittenen aufgedrückten Siegels

Weitere Angaben

Former reference codes:Nr. 18
Level:Dokument
Ref. code AP:A 156.1, Nr. 66
 

Usage

End of term of protection:3/13/1667
Permission required:[Leer]
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:[Leer]
 

URL for this unit of description

URL: https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=745917
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr
State Archives of Zurich ONLINE CATALOGUE